Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 8

Anträge regelt § 22 GeschO:

 

Anträge

1Anträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind schriftlich zu stellen und ausreichend zu begründen. 2Sie sollen spätestens am zehnten Tag vor der Sitzung beim ersten Bürgermeister eingereicht werden. 3Soweit ein Antrag mit Ausgaben verbunden ist, die im Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, soll er einen Deckungsvorschlag enthalten.

Verspätet eingehende oder erst unmittelbar vor oder während der Sitzung gestellte Anträge können nachträglich in die Tagesordnung aufgenommen werden, wenn

- die Angelegenheit dringlich ist und der Stadtrat der Behandlung mehrheitlich zustimmt oder

- sämtliche Mitglieder des Stadtrats anwesend sind und kein Mitglied der Behandlung widerspricht.

Anträge zur Geschäftsordnung, z.B. Nichtbefassungsanträge, Zurückziehung eines Antrags u.ä., oder einfache Sachanträge, z.B. Änderungsanträge, können auch während der Sitzung und ohne Beachtung der Schriftform gestellt werden.

 

Email vom Antrag 04.10.22 liegt der Niederschrift bei.

 

 

Stadtrat Adamek äußerte, dass in den letzten Jahren ein Konzept erstellt wurde und der Gemeindegabenweg in den nächsten Jahren mit einer Sanierung vorgesehen ist. Ist es daher erforderlich ein neues Konzept zu erstellen?

 

Die FWG erläuterte, dass es einer genaueren Konzepterstellung bedarf. Der Sanierungstand der Oberschicht ist ersichtlich, jedoch sollte auch der Zustand darunter, wie die Wasser und Abwasserleitungen überprüft werden. Überraschungen könnten dadurch vermieden werden. Durch dieses Gutachten sollen die Baumaßnahmen, ggfs. weitere Erschließungskosten und die Lebensleistung durch Verkehrsaufkommen dargestellt werden. Ebenfalls könnte durch das Gutachten die Zeitdauer der Baumaßnahmen bestimmt werden, sowie eine sinnvolle Reihenfolge der sanierungspflichtigen Straßen festgelegt werden.

 

Viele Sanierungskonzepte sind schnell überholt, argumentierte Stadtrat Schork. Es wird schriftlich festgestellt, welche Straßen zu dem Zeitpunkt reparaturpflichtig sind, jedoch ist dieses Konzept nach kurzer Zeit bereits überholt. Die Sanierungen müssen dann auch finanziell stemmbar sein. Jedoch sind zurzeit viele Straßen als sanierungspflichtig eingestuft, diese müssen zuerst wiederhergestellt werden. Ebenfalls kann durch den städt. Wasserwart Erfahrungen eingeholt werden, welche Leitungen in der Vergangenheit am häufigsten repariert wurden.

 

Stadtrat Adamek stimmte zu, dass die Probleme mit der Straßensanierung bekannt sind, durch die Firma Lulay wird aktuell nur eine Versicherungspflicht gewährleistet und ist somit eine Übergangslösung.

Stadtrat Zöller teilte mit, dass bei der Stadt Wertheim Straßensanierungskonzepte regelmäßig erstellt werden und auch abgearbeitet werden, dies müsste auch für die Stadt Stadtprozelten umgesetzt werden.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, dem Antrag über die Erstellung eines Sanierungskonzeptes der Straßen Neuenbuch durch das Architektenbüro Johann & Eck, auf Basis eines Angebotes, der vorhandenen Daten der Kanalbefahrung und Zustand der Straßenoberfläche zu beschließen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

4

8