Sitzung: 17.11.2022 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0
Die Stellungnahme der Verwaltung lag dem Gremium bereits zur Ladung vor:
Mit Eingang vom 11.10.2022 reichte das Bestattungsinstitut Busch Preiserhöhungen zum Grabmachervertrag vom 20.02.2013 ein. Danach können alle zwei Jahre die Entschädigungssätze als Festpreise vereinbart werden. Die letzte Preiserhöhung erfolgte zum 01.06.2020.
Eine Preiserhöhung zieht auch eine Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wie folgt nach sich:
ÄNDERUNGSSATZUNG
der Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen
Bestattungseinrichtungen der Stadt Stadtprozelten
(Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Abgabensatzung:
§ 1
§ 3 der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung:
Preise neu Preise bisher
(informativ)
(1) Die Bestattungsgebühren betragen:
1. Herstellung, Öffnung und Schließung
a) eines Urnengrabes 250,00 € 150,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 60,00 € 47,00 €
b) eines Kindergrabes
Kindergrab bis 60 cm nach Aufwand pro Mann/Std. 160,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 60,00 € 47,00 €
b. am Samstag, pauschal 100,00 €
Abrechnung nach Aufwand
c) eines Einzel- / Familiengrabes 480,00 € 420,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a.
nach 17:00 Uhr, Person/Std 60,00 € 47,00 €
b. am Samstag, pauschal 250,00 € 150,00 €
d) eines Einzel-/ Familiengrabes als Tiefgrab 550,00 € 480,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 60,00 € 47,00 €
b. am Samstag, pauschal 250,00 € 150,00 €
2.
Umbettung einer Urne 200,00 €
Abrechnung nach Aufwand
3.
Umbettung (Erdbestattung bis 10 Jahre) 770,00 €
Abrechnung nach Aufwand
4.
Umbettung (Erdbestattung ab 10 Jahre) 660,00 €
Abrechnung nach Aufwand
5. Bestattungsordner, pro Std. 60,00 € 47,00 €
Zuschlag bei Bestattungen am
Samstag zuzüglich
50 % auf Endbetrag
6. Grabstelle zur Bestattung vorrichten 50,00 € 47,00 €
7. Blumenschmuck auflegen 50,00 € 47,00 €
8. a) Abräumen des Grabplatzes 60,00 € 47,00 €
b) sonstige notwendige unvorhergesehene Arbeiten,
wie beispielsweise Entfernung von vorhandenen Grab-
einfassungen und Fundamenten, Wurzelstöcken, Frost
etc., jeweils nach Zeitaufwand pro Person/Std. 60,00 € 47,00 €
9.
Bestellung von Sargträgern pro Träger 85,00 €
Sargträger werden grundsätzlich nicht mehr gestellt.
Die Gebühren nach Nr. 1-9 verstehen sich jeweils zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Erdbestattungen an Sonntagen sind ausgeschlossen. Beerdigungen an Samstagen, sofern durch den Auftragnehmer genehmigt, müssen bis 12:00 Uhr abgeschlossen sein.
Urnenbeisetzungen an Samstagen und Sonntagen sind ausgeschlossen.
(2) Die Gebühr für die Benutzung der Aussegnungshalle und/oder
des Leichenhauses beträgt
- bei Erdbestattungen 300,00 €
- bei Urnenbestattungen 100,00 €
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Es entspannte sich im Stadtrat zusammen mit dem Bestatter eine Diskussion über die Steigerungsrate der Gebühren. Ebenso wurde die Bereitstellung der Sargträger bzw. deren fehlen bemängelt.
Stadtrat Piplat bat um Pauschalen anstatt nach Abrechnung nach Aufwand – sofern möglich.
Bgm. Kroth führte hierzu aus, dass in den letzten 6 Jahren 29 Erdbestattungen stattfanden und davon 3 Sargträger gebucht hatten.
3. Bgm. Johne fand die Preisanpassungen im Rahmen, möchte aber ungerne auf die Sargträger verzichten.
Herr Busch erklärte, dass er schlicht und einfach kein Personal mehr dafür habe. Die Position der Sargträger sei auch in Wertheim und Dorfprozelten nicht mehr vorhanden.
Herr Busch bat um Unterstützung bei der Personalsuche, z.B. durch Aufruf im Mitteilungsblatt.
Stadträtin Market schlug vor, die Problematik in der Allianz zu besprechen.
Insgesamt sollen folgende Änderungen in den Satzungsentwurf eingearbeitet werden:
Nr. 9: Sargträger „wenn verfügbar“ und die Anpassung:
„Erdbestattungen an Sonntagen sind ausgeschlossen. Beerdigungen an Samstagen, sofern das Einvernehmen des Auftragnehmers vorliegt, müssen bis 12:00 Uhr abgeschlossen sein.“
Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der vorgeschlagenen Preiserhöhung des Bestattungsunternehmens Busch, Wertheim zum Grabmachervertrag vom 20.02.2013 zu und beschließt die Änderungssatzung mit den o,.g. Änderungen der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Stadtprozelten. Bürgermeister Kroth wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |