Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im rechtsgültigen Bereich des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Die Gebäudeanordnung (Garage vorne -Wohnhaus hinten) wird umgedreht. Die Baugrenzen sind somit nicht eingehalten.

 

Hierfür müsste eine Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

(Nähe Wald).

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 111/33, Gemarkung Unteraltenbuch zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0