Sitzung: 15.12.2022 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ (WA-Gebiet).
Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:
Durch den Ausbau des DG wird ein 3. Vollgeschoss erreicht; zulässig 2 Vollgeschosse.
Der Kniestock von 50 cm wird ebenfalls überschritten, geplant sind 86,6 cm.
Dementsprechend werden die Traufhöhen überschritten:
Erlaubt: bergseits 3,5 m; geplant: + 1,39 m
Die Gaube überschreitet das zulässig Maß; erlaub sind bis zu 1/3 der Dachfläche (4,52 m); geplant sind 5,9 m).
Aufgrund des Freisitzes wird die westliche Baugrenze überschritten.
Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Abriss und Neubau des Dachgeschosses mit Freisitz auf dem Grundstück Fl.Nr. 111/16, Gemarkung Unteraltenbuch zu.
Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ bezüglich der Überschreitung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse, der Kniestockhöhe, der Traufhöhen, das zulässige Maß der Dachgauben sowie der westlichen Baugrenze wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
12 |
12 |
0 |