Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ (WA-Gebiet).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

Durch den Ausbau des DG wird ein 3. Vollgeschoss erreicht; zulässig 2 Vollgeschosse.

 

Der Kniestock von 50 cm wird ebenfalls überschritten, geplant sind 86,6 cm.

 

Dementsprechend werden die Traufhöhen überschritten:

 

Erlaubt: bergseits 3,5 m; geplant: + 1,39 m

 

Die Gaube überschreitet das zulässig Maß; erlaub sind bis zu 1/3 der Dachfläche (4,52 m); geplant sind 5,9 m).

 

Aufgrund des Freisitzes wird die westliche Baugrenze überschritten.

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erfolgen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Abriss und Neubau des Dachgeschosses mit Freisitz auf dem Grundstück Fl.Nr. 111/16, Gemarkung Unteraltenbuch  zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitungen des Bebauungsplanes „Sau- und Sandäcker I“ bezüglich der Überschreitung der Zahl der zulässigen Vollgeschosse, der Kniestockhöhe, der Traufhöhen, das zulässige Maß der Dachgauben sowie der westlichen Baugrenze  wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0