Beschluss: Kenntnis genommen

Beschlüsse aus nichtöffentlicher Verbandssitzung

 

Folgende Beschlüsse wurden in der nicht öffentlichen Verbandssitzung am 25.08.2022 gefasst:

 

-       Die Verbandsversammlung beschließt, die Fa. ISAS aus Füssen laut dem Angebot vom 28.07.22 über 11.604,88 € brutto zur Machbarkeitsstudie und Objektfindung zu beauftragen.

 

-       Die Verbandsversammlung beschließt, die Entsorgung des Aushubs des stillgelegten Schlammpolders an die Fa. Höfling GmbH aus Mainhausen laut dem Angebot vom 09.08.22 zu vergeben.

 

 

Sachbeschädigung an der Pumpstation in Dorfprozelten

 

Zu diesem Thema wurden die Verbandsräte bereits mehrfach informiert.

 

Über die in Absprache mit der Verwaltung und der damit verbundenen Vergabe an die Fa. Heuster wurden die Verbandsräte in der letzten Verbandssitzung in Kenntnis gesetzt.

 

Im Laufe der Umsetzung haben wir auf Anregung der ausführenden Firma und dessen Mitarbeiter eine kleine Änderung der Farbgestaltung im Außenbereich vorgenommen.

So wurde uns vom Fachmann vorgeschlagen, dass ein Fenstercharakter im Außenbereich der zugemauerten Öffnungen besser mit einem Grauton als mit der vorab angedachten sandsteinfarbenen Variante erreichbar wäre.

 

Aufgrund dieses Vorschlags, wurde in Abstimmung mit dem Stellvertreter sowie einer weiteren neutralen Person entschieden, den Vorschlägen des Fachmanns zu folgen.

 

Die Maßnahme wurde noch im August 2022 zum Abschluss gebracht.

Nach Fertigstellung wurde die Maßnahme sowohl von einem Mitarbeiter der ABW, als auch vom Vors. persönlich baulich begutachtet und abgenommen. Die ausführende Fa. Heuster hat hierbei eine gute Arbeitsleistung erbracht, sodass auch keine Beanstandungen nötig wurden.

 

Der Preis der Maßnahme belief sich wie im Angebot zugesagt auf 2.954,77 € und wurde im Anschluss zur Überweisung freigegeben.

 

 

Defekte Pumpe in der Pumpstation Collenberg

 

Aufgrund der Tatsache, dass für die nicht mehr funktionstüchtige Pumpe eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen für nicht sinnvoll erachtet wurde, hat man diese durch eine neue ersetzt.

 

Die Anschaffung und die dazu nötigen Arbeiten wurden durch Mitarbeiter der ABW veranlasst und durchgeführt.

Die Kosten dieser Maßnahme beliefen sich auf insgesamt 5.240,47 € und wurden nach Fertigstellung zur Überweisung freigegeben.

 

Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang noch, dass von den im Pumpwerk befindlichen 3 Pumpen in naher Zukunft eine weitere, sehr alte Pumpe zum Austausch anstehen wird.

 

 

Feuchtigkeitsprobleme in einer Pumpstation in Faulbach

 

Nachdem uns kurz vor Weihnachten vom Kanalmeister der ABW Herrn Fiederling telefonisch mitgeteilt wurde, dass es Probleme durch Wassereintritt im Pumpwerk Faulbach (Bereich Fa. Kratzer) gibt, haben wir uns kurzfristig auf folgende Vorgehensweise verständigt.

 

ABW beauftragt eine Firma die den Schaden provisorisch im Bereich des Wassereintritts am Dach beseitigt.

Eine Beauftragung an die Fa. Björn Mayer wurde zwischenzeitlich durch ABW veranlasst.

 

Um jedoch dieses Problem, dass aufgrund der Dachform in Zukunft sicher öfters an den verschiedenen Pumpwerken des Verbandes auftreten wird, zu beseitigen, wird sich der AZV in Abstimmung mit ABW sowie div. zuständiger Behörden Gedanken machen müssen, wie wir hierbei weiter vorgehen sollen.

 

Zur Diskussion wird dann sicher, neben einer Sanierung der derzeitigen Flachdächer, auch eine andere Dachform zur Auswahl gestellt werden.

Um dies abschließend im Verbandsgremium zu diskutieren und  umzusetzen, werden wir jedoch noch einiges an Vorarbeiten zu leisten haben.

 

 

Betriebsservicevertrag für die Trafostation in der Klaranlage

 

Aufgrund verschiedener Gespräche einzelner Mitarbeiter von ABW mit dem zuständigen Mitarbeiter der Bayernwerke, kam man zu dem Entschluss, dass ein Wartungsvertrag für die gesamte Trafostation aus fachlicher Sicht unumgänglich sei.

 

Nachdem das Bayernwerk nochmals die Eigentumsverhältnisse geprüft hat, ist aufgefallen, dass die komplette Mittelspannungsanlage (auch der Trafoschalter, bis zu den Hochspannungssicherungen) jedoch im Eigentum der Bayernwerk Netz GmbH ist.

Die 4-jährliche Wartung liegt somit im Verantwortungsbereich der Bayernwerk Netz GmbH und würde daher nicht Teil des Betriebsservicevertrages sein.

 

In einem Betriebsservicevertrag würde dann lediglich enthalten sein:

 

-              Eine 4-jährliche Reinigung des kundeneigenen Transformators im Zuge der

           Wartung der Schaltanlage Bayernwerk Netz GmbH

-              Sollte ein Störungsfall an der kundeneigenen Anlage zum Auslösen der

Hochspannungssicherungen führen, wäre ein Wechsel und Zuschaltversuch dieser Sicherungen innerhalb der Rufbereitschaft rund um die Uhr abgedeckt

 

Die Kosten für den Betriebsservicevertrag würden sich, aufgrund der nicht für den Vertrag relevanten Mittelspannungsanlage,  auf jährlich 546,-€ (zzgl. MwSt.) plus einer Zahlung für die Kosten der Digitalisierung (Pläne etc.) von einmalig 412,-€ (zzgl. MwSt.) belaufen.

 

Aus dem oben genannten Grund, dass der AZV Südspessart jedoch nicht Eigentümer der Mittelspannungsschaltanlage ist, lag bisher auch kein Vertrag vor, da dieser bei Stationen mit solchen Konstellationen recht selten abgeschlossen wird.

 

Nachdem der Vors. in diesem Zusammenhang ein  längeres Telefonat mit dem Mitarbeiter der Bayernwerk Netz GmbH geführt hatte und sich im Anschluss auch nochmals mit H. Kunz von ABW über dieses Thema unterhalten hatte, kamen wir gemeinsam überein einen solchen Vertrag nicht abschließen zu müssen.

 

Da die Wartung immer wegen der nötigen Abschaltung vorab angekündigt wird (Wartungsintervall laut Aussage des Bayernwerkes zwischen 4 und 6 Jahren), könne man die Reinigung auch durch die folgenden zwei Möglichkeiten durchführen:

-              Reinigung durch eigenes Personal

-              Reinigung durch einen Mitarbeiter des Bayernwerkes auf Stundenbasis incl. einer separaten Rechnung.

 

Auch die im Vertrag erwähnte Rufbereitschaft wäre nach Aussage von Herrn Kunz nicht relevant um einen solchen Vertrag mit jährlichen Kosten für den Verband abzuschließen.

 

Bgm. Amend sprach sich dafür aus, die Reinigung nicht durch eigenes Personal sondern nur durch die Mitarbeiter des Bayernwerkes gegen Bezahlung durchzuführen.

 

Entsorgung des Aushubs unseres stillgelegten Schlammpolders

 

In der Verbandssitzung vom 25.08.2022 wurde per Beschluss die Entsorgung im Zuge eines Rundum-sorglos-Pakets an die Fa. Höflich aus Mainhausen vergeben.

 

Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich im November 2022, über einen Zeitraum von 2 Tagen zum Abschluss gebracht.

Dabei wurden anhand der Wiegescheine ca. 150 Tonnen Material zur Entsorgung in das dazu ausgewählte Abfallzentrum gefahren.

 

Im Anschluss daran hat man, die nicht zur Verbrennung geeigneten Abfälle (Abdeckung, Unterlage und sonstige zu entsorgenden Dinge) mittels Container durch die Fa. Mehring entsorgt.

 

Die Gesamtkosten für die genannten Arbeiten belaufen sich auf insgesamt 29.183,84 € und wurden zwischenzeitlich von der Verwaltung der VGem. zur Auszahlung angewiesen.

 

Abschließend gilt es nun noch im Frühjahr, die von der Fa. Höfling eben geschobene Fläche zur Einsaat vorzubereiten und einzusäen.

 

 

Antrag Gemeinde Dorfprozelten auf Erlaubnis zur Verlegung eines Stromkabels

 

Aufgrund div. Unstimmigkeiten in der Berichterstattung der Gemeinde Dorfprozelten hat der Vors. Wolz  nochmals dieses Thema aufgegriffen und den Sachverhalt anhand nachweislicher Fakten erläutert.

 

             Mit Schreiben vom 03.08.2022 beantragt die Gemeinde Dorfprozelten die Erlaubnis, zur Verlegung eines Stromkabels über das Gelände der Kläranlage sowie den Anschluss an das Verteilerhäuschen auf der Kläranlage.

 

             In der Verbandssitzung des AZV am 25.08.2022 fassten die anwesenden Verbandsräte einstimmig den folgenden Beschluss.

Die Verbandsversammlung beschließt, die Erlaubnis zur Verlegung eines Stromkabels über das Grundstück der Kläranlage und der Nutzung des Gebäudes „Trafostation“ vorbehaltlich des Nachweises durch das Bayernwerk, dass der Betrieb der Kläranlage dadurch nicht beeinträchtigt wird, zu erteilen. Der Anschluss der Gemeinde Dorfprozelten muss in einem separaten und unabhängigen Stromkreis erfolgen. Nach erfolgter Umsetzung soll das Recht dinglich gesichert werden.

 

Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang noch, dass die Formulierung des Beschlusses, ohne Einwand der 2 anwesenden Verbandsräte sowie dem 2. Bürgermeister Steffl (Vertreter von Bgmin. Steger)  der Gemeinde Dorfprozelten voll und ganz mitgetragen wurde.

 

             Mit E-Mail vom 07.11.2022 hat die Verwaltung der Gemeinde Dorfprozelten die „Vorstandschaft“ des AZV zu einer Zusammenkunft mit dem gemeindlichen Arbeitskreis Bau und Umwelt am 21.11.2022 in den Sitzungssaal des alten Rathauses geladen.

 

Formulierung des Tagesordnungspunktes.

AZV-Südspessart –Anpassung des Beschlusses vom 25.08.2022.

Darlegung beider Seiten zum Thema unabhängiger Strom.

 

Der AZV wurde an diesem Termin durch die beiden Vorsitzenden Wolz und Strüber sowie Frau Wolz von der Verwaltung vertreten.

 

Aufgrund der Formulierung des TOP erwähnte ich gleich zu Beginn, dass die heute Anwesenden Vertreter des AZV den Beschluss nicht verändern bzw. anpassen können, da es sich um eine Entscheidung des Verbandsgremiums handelt und dieser auch aus rechtlicher Sicht, nicht von den heute Anwesenden verändert werden darf.

In diesem Zusammenhang verlas ich auch nochmals den vom Gremium gefassten Beschluss aus der Sitzung vom 25.08.2022.

 

Im Anschluss daran erläuterte der anwesende Vertreter der Fa. SET Schmitt H. Grein, dass zwar der Beschluss des Verbandes umsetzbar sei, sich jedoch aufgrund rechtlicher Vorgaben als äußerst kostenintensiv darstellt und sich daher auch aus wirtschaftlicher Sicht für die Gemeinde nicht rechne.

 

Nachdem über verschiedene andere Varianten, sowie über einen möglicherweise späteren Neubau des Bauhofs durch die Gemeinde auf diesem Gelände  gesprochen wurde, hatte ich als Vorsitzender des AZV den Anwesenden den folgenden Vorschlag unterbereitet.

 

Die Gemeinde Dorfprozelten klärt intern, ob ein neuer ausreichend großer Stromanschluss, auch unter dem Aspekt eines späteren Neubaus, über das Bayernwerk oder ein kurzfristiges Provisorium mit geringerer Leistung, vom AZV gewünscht wird.

 

Sollte man sich dazu entscheiden, dass weiterhin ein Anschluss an den AZV gewünscht wird, könnte die Gemeinde einen erneuten Antrag, mit Nennung der genau benannten Anforderungen stellen. Als Zeitpunkt einer Behandlung innerhalb des Verbandes, wurde hier die Sitzung im Januar 2023 zugesagt.

 

             Mit Schreiben vom 15.12.2022 wurde uns nun von der Gemeinde Dorfprozelten folgendes mitgeteilt.

 

Sehr geehrte Mitglieder der Verbandsversammlung,

die Gemeinde Dorfprozelten zieht hiermit den Antrag vom 03.08.2022 zurück. Bis auf weiteres wird kein Anschluss an die Stromversorgung der Kläranlage mehr beabsichtigt.

Wir danken für das aufschlussreiche Gespräch vom 21.11.2022 und verbleiben mit den besten Wünschen für das Jahr 2023.

Mit freundlichen Grüßen, Elisabeth Steger, 1. Bürgermeisterin

 

Zum Vergleich, nun die Berichterstattung zum gleichen Thema aus der GR-Sitzung der Gemeinde Dorfprozelten vom 13.12.2022.

 

Veröffentlicht über die Presse:

 

Die Stromversorgung des Bauhofs kann nicht über einen Zwischenzähler in der Trafostation des Abwasserzweckverbandes (AZV) erfolgen. Der AZV hat dies wiederholt abgelehnt.

 

Veröffentlichung über das Mitteilungsblatt der Allianz Südspessart

 

In der GR-Sitzung vom 20. September 2022 wurde über die Bemühungen berichtet, mit dem AZV eine Einigung zu finden, welche für beide Seiten akzeptabel ist und des Angebots des Bayernwerks für die Erschließung des Grundstücks mit Strom, das sich auf stolze 28.489,74 € belief. Die Gemeinde erhoffte sich eine Lösung über einen Zwischenzähler in der Trafostation, der AZV forderte in seinem Beschluss vom 25.08.2022 für jede Partei einen separaten, unabhängigen Stromkreis, die dingliche Sicherung im Grundbuch und den vorbehaltlichen Nachweis durch das Bayernwerk, dass der Betrieb der Kläranlage dadurch nicht beeinträchtigt wird. Deshalb fand am 21. November 2022 im Alten Rathaus eine Sitzung des Arbeitskreises Bau und Umwelt statt, zu dem auch die Vorstandschaft des AZV sowie Herr Roland Grein von der Firma SET Schmitt, Fachmann in Sachen Elektrik, geladen waren. Beide Parteien legten nochmals dar, was sie von ihrem Gegenüber erwarteten. Eine Einigung gab es in der Sitzung nicht. Dafür waren die Erwartungen und Äußerungen zu unterschiedlich.

 

Aufgrund der doch in vielen Dingen abweichende Darstellung dieses Themas in der Öffentlichkeit, hat der Vors. den Verbandsräten der Gemeinde Dorfprozelten zum Abschluss dazu noch die folgende Frage, mit Bitte zur Beantwortung gestellt.

 

Können sie mir ihre Beweggründe nennen, die dazu führten, dass die Darstellung der Gemeinde doch erheblich von der tatsächlichen Sachlage abweicht?

 

Gibt es hier nun noch abschießende Wortmeldungen seitens der Verbandsräte auch in Bezug auf meinen Bericht als Ganzes?

 

Bgmin. Steger führte aus, dass zwischen dem Besprochenen und den Zeitungsberichten Welten liegen und man nicht alles glauben darf was man liest. Auch im Gemeinderat gibt es hierzu immer wieder Gesprächsbedarf. Letztendlich habe man sich für einen separaten Anschluss entschieden.

 

Es entspannte sich eine kleine Diskussion über das Thema Zwischenzähler, Berichterstattung und Außenwirkung.

 

Vors. Wolz gab seinen Wunsch zum Ausdruck, eine Richtigstellung seitens der Presse und des eigenen verfassen Artikels im Mitteilungsblatt zu initiieren.

 

Verbandsrat Schüll merkte an, dass man zur Zeit der Antragstellung beim Verband nicht vorab eine technische Abklärung bzw. Mitbegleitung hatte und damit nicht über die technischen Möglichkeiten informiert war.

 

Verbandsrat Bohlig verwies auch auf die offene Situation der  Trafostation seitens des Verbandes. Mit dem neuen Anschluss für die Gemeinde sei man unabhängig.

 

Bgm. Amend vermerkte abschließend, dass man im Nachhinein immer schlauer sei; man aber jetzt eine gute Lösung für beide Seiten hätte.