Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Wie bereits bekannt, möchte sich die Fa. Hock trotz Straßen-/Hochwasserplanung erweitern. Durch die bisher geführten Gespräche konnte ein neues Konzept mit Erschließung für die Fa. Hock gemeinsam erarbeitet werden.

 

Die Umsetzung soll in zwei Schritten erfolgen. Als erstes soll der Anbau im ersten Gebäude (Büro etc.) erfolgen. Dieser Bauabschnitt befindet sich außerhalb der zukünftigen Straßentrasse.

Der zweite Abschnitt umfasst den Abbruch der jetzigen Produktionshalle mit anschließendem Neubau entlang der neuen Straßentrasse. Dieser kann dann erst erfolgen, wenn die neue Straßenführung bis zur neuen Hallenhöhe bereits erstellt wurde. (Bautechnische Vorgabe).

 

Um die Planung der Fa. Hock sowie der Stadt zu sichern ist unabhängig vom Planfeststellungsverfahren Baurecht zu schaffen. Deshalb war vorgesehen einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und integriert einen städtebaulichen Vertrag (Vorhabensplan)  mit der Fa. Hock zu erarbeiten. Dies hat sich bisher als schwierig herausgestellt und führte bisher zu keinem Ergebnis. Durch Einschaltung von Rechtsanwaltbüros konnte nun ein gemeinsamer Konsens gefunden werden:

 

Die Stadt Stadtprozelten schafft Baurecht für die Fa. Hock und die Fa. Hock beteiligt sich zu ½ an den hierfür entstehenden Kosten.

 

Dies wurde leider wieder durch die Fa. Hock abgelehnt – die Fa. Hock möchte keine Planungskosten übernehmen. Vor Einschaltung des Rechtsanwaltes für die Stadt war man der Ansicht, dass die Stadt die Kosten hierfür übernehmen sollte. Nach Überprüfung des Rechtsanwaltes war dies so nicht mehr gegeben, da bisher kein Baurecht von der Fa. Hock nachgewiesen werden konnte und dies dann erstmals mit der neuen Planung möglich wäre.

 

Die Stadt hat nun zu entscheiden, ob sie die Kosten übernimmt. Diesbezüglich wird auch auf den Gleichheitsgrundsatz hingewiesen, da in der Vergangenheit auch andere Bauinteressenten, ihre Bebauungsplanaufstellung kostenmäßig übernommen haben.

Kosten rd. 40.000,00 €.

 

Aufgrund der Komplexität und der zeitlichen Nähe zum Planfeststellungsverfahren sollte das Büro Neu die Planung übernehmen um nicht wieder ein anderes Büro einarbeiten zu müssen. Bzw. das Büro Neu hatte bereits 2012 den Planungsauftrag.

 

Am 26.01.2012 wurde bereits ein Beschluss zu einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan gefasst. Dieser muss nun zurückgenommene werden, da nun ein Angebotsbebauungsplan gewünscht ist.

 

2. Bgm. Adamek fasste den Werdegang nochmals chronologisch zusammen.

 

Stadtrat Zöller erklärte, er habe mit der Fa. Hock telefoniert und monierte das fehlende Entgegenkommen der Stadt. Schließlich gelte es einen alteingesessenen funktionierenden Betrieb zu halten.

 

Stadtrat Weiskopf fragte nach der Nutzbarkeit ohne die Ortsumfahrung.

 

Bgm. Kroth stellte klar, dass eine bauliche Lösung für die Fa. Hock nur im Zusammenhang mit der Ortsumfahrung möglich ist, da sich der Betrieb im Überschwemmungsgebiet befindet.

 

Stadträtin Markert merkte an, dass hier auch die Fa. Hock  Verhandlungen verzögert habe.

 

3. Bgm. Johne führte aus, dass hier ein beidseitiges Interesse bestünde und man damit eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden habe. Seiner Ansicht nach gehöre der Bootsbauer ans Wasser.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten hebt seinen Beschluss vom 26.01.2012 bezüglich der Aufstellung eines Vorhaben bezogenen Bebauungsplanes „Mittelthor“ auf.

 

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat von Stadtprozelten die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Marina“ zur Ausweisung eines Sondergebietes (Bootsbaubetrieb und Camping) im Sinne von § 13 a Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt festgelegt:

 

Der Bebauungsplan soll die Flurnummern der Gemarkung Stadtprozelten:  1583, 1584, 1585, 1586, 1587/5 und Teilweise die Flurnummern: 110/3, 100/24, 1401, 1402, 1404, 1521/13, 1544, 1556, 1557, 1564, 1565, 1587/2, 1587/3 umfassen. (Vgl. auch Lageplan anbei).

 

Sobald die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt werden können, wird die Stadt die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich darlegen und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.

Nach Erstellung des Planentwurfes wird der Entwurf samt Begründung öffentlich ausgelegt. Hierauf ist durch Bekanntmachung hinzuweisen.

 

Mit der Ausarbeitung der Planung ist das Büro Neu aus Darmstadt beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

13

0