Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Eine Privilegierung (Land- und Forstwirtschaft) liegt nicht mehr vor. Grundsätzlich ist der Außenbereich von Bebauung freizuhalten.

 

Trotz des Baubestandes sollte überdacht werden, dass die Versorgungszuständigkeit bei der Gemeinde Altenbuch liegt. Es liegt insbesondere kein Anschluss an das öffentliche Kanal und Wassernetz vor. Ebenso ist die Wegeerschließung (öffentlicher Weg) nicht gegeben (Erreichbarkeit Feuerwehr, Rettungsdienst, Müll etc.).

 

Für den Nichtanschluss an die Kanalisation wäre dann pro nicht angeschlossenen Einwohner von rd. 40,00 €/Jahr von der Gemeinde zu zahlen.

 

Auch wenn keine weitere Wohnungen generiert werden, liegt hiermit bereits eine Splittersiedlung vor.

 

Ob die Vorgaben für Wohnzwecke bei vorhandener Substands gem. § 35 Abs. 4 BauGB vorliegen, kann anhand der vorliegenden Angaben nicht abschließend geprüft werden.

 

Forsthaus Sylvan seit 2008 in der Gemarkung Altenbucher Forst in der Zuständigkeit der Gemeinde Altenbuch und seither keine Wohnanmeldung.

 

Bitte darauf achten, dass der Beschluss positiv formuliert ist, sollte eine Wohnnutzung nicht gewünscht sein, bitte entsprechend abstimmen!

 

Gemeinderätin Follner fragte nach, wer das Anwesen nutzen möchte.
Bgm. Amend erklärte, dass ein Förster in dem Forsthaus wohnen werde.

Gemeinderat Geis fragte nach, wem das Grundstück gehöre.
Herr Amend informierte, das Grundstück gehöre den Bayerischen Staatsforsten.

Gemeinderätin Fuchs warnte, bei der Gemeinde würden dann u.a. die Verpflichtung für Müllabfuhr, Straße, Schultransport, Wasser und Kanal liegen.

Bürgermeister Amend erwiderte, der Sylvan hätte eine eigene Quelle. Desweiteren läuft die Müllabfuhr über das Landratsamt. Zwecks Straßen soll eine Sondererlaubnis ausgestellt werden.

Gemeinderat Geis mahnte ebenfalls, dass wenn Kinder im Forsthaus wohnen, den Schultransport nicht auf die leichte Schulter nehmen dürfe.

2. Bgm. Ulrich sah hier unvorhersehbare Kosten auf die Gemeinde zukommen.

Bürgermeister Andreas Amend werde keine Kosten übernehmen.

Gemeinderat André Hirsch sprach Bedenken aus, die Gemeinde können die Vorgaben nicht erfüllen.

 

Bgm. Amend gab bekannt, dass das Landratsamt Miltenberg letztendlich die Entscheidung treffe.

Gemeinderätin Fuchs sprach nochmals die fehlende Verkehrsanbindung an.

 

Gemeinderätin Follner sprach sich gegen eine Nutzungsänderung aus.

Nach einer intensiven Diskussion ließ 1. Bürgermeister Amend ausdrücklich folgendes ins Protokoll eintragen:
Der nachfolgende Beschluss wird vorbehaltlich negativer Einwirkungen gefasst und wird bei Eintreten innerhalb der nächsten 6 Monate per Beschluss zurückgezogen.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der Nutzungsänderung in eine allgemeine Wohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 97, Gemarkung Oberaltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

9

1