Der Verbandsvorsitzende wies darauf hin, dass die restlichen Staatszuwendungen für den Schwimmhallenumbau noch ausstehen.

Auch sei die Finanzplanungen das Untersuchungsergebnis des Architekturbüros Frank und Stirnweiß noch abzuwarten.

 

Kämmerer Freund ging allgemein auf die finanzielle Situation des Schulverbandes ein. Große Sorge bereite ihm die immer weiter klaffende Schere zwischen Schülerzahlen und laufenden Kosten, bzw. von den Mitgliedsgemeinden benötigten Umlagen.

 

Von Verbandsrat Ulrich wurden dann Einzelfragen zu bestimmten Haushaltsstellen, wie bereits in dem Schreiben von Verbandsrat Wielandt, dem Verbandsvorsitzenden vorgetragen.

 

Es wurde allgemein festgehalten, dass dieser Fragenkatalog nebst Antworten allen Verbandsräten zugestellt werden soll.

 


Der Haushalt wird in der vorgelegten Form beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

9

8

7

1

 

 

Haushaltssatzung

 

des Schulverbandes Faulbach

(Landkreis Miltenberg)

 

für das Haushaltsjahr 2005

 

 

Auf Grund des Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes  - BaySchFG - ,

Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2005 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt  in den Einnahmen und Ausgaben mit                     764.000 €

 

und

 

im Vermögenshaushalt    in den Einnahmen und Ausgaben mit                     316.200 €

 

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                                 100.000 €

festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtigungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2005 auf 670.200 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumalge).

 

 

  1. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1.Oktober 2004 auf 339 Verbandsschüler festgesetzt.

 

 

  1. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.976,99 € festgesetzt.

 

 

  1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umalgesoll) von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2005 auf 49.200 € festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage)

 

 

  1. Die Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2004 mit insgesamt 339 Verbandsschüler zu Grunde gelegt.

 

 

  1. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 145,13 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2005 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

9

8

7

1