Beschluss: Kenntnis genommen

Verwaltungsfachwirt Freund erläuterte, dass bei der zur Zeit durchgeführten Lohnsteueraußenprüfung, darauf hingewiesen wurde, dass eine Nachversteuerung der Entschädigung für die Aufsichten an den Bushaltestellen erfolgen müssen. Vorgeschlagen wurde von dem Prüfer, die Versteuerung direkt über Lohnkonten vorzunehmen. Nachdem jedoch erfahrungsgemäß bei der Anforderung von Lohnsteuerkarten für solche Tätigkeiten die betroffenen Personen unter Umständen von ihren Tätigkeiten Abstand nehmen, soll es bei der bisherigen Handhabung belassen werden.