a)    Für die am Sportplatz entfernten Bäume werden Ersatzpflanzungen vorgenommen

b)    Für Kurse, die der Schwimmmeister innerhalb der Arbeitszeit durchführt erhält er keine gesonderte Vergütung. Für Kurse außerhalb seiner Arbeitszeit werden 40% der Kursgebühr an den Schulverband abgeführt, 60 % erhält der Bademeister.

c)    Ein in der jüngeren Vergangenheit monierter Ausfall von Kursen wurde vom Verbandsvorsitzenden mit einer Erkrankung des Bademeisters begründet und belegt. Nicht zu beanstanden sei seitens der Verbandsführung ein Artikel in der Zeitschrif Witty-news“, der als kostenlose Werbung für die Schwimmhalle zu verstehen sei.

 

d)    Informiert wurde die Verbandsversammlung vom Verbandsvorsitzenden auch darüber, dass  hinsichtlich des Mietvertrages für die Schule in Altenbuch keine spezielle Laufzeit gelte, das heißt eine Kündigung jederzeit möglich sei