Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.

 

Seitens des Straßenbauamtes ist die Verträglichkeit des Bauvorhabens mit dem geplanten Ausbau zu prüfen.

 

Der Grunderwerb ist abgeschlossen.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben der Eheleute Haggenmüller Kurt und Rosel, Hauptstr. 122, 97901 Altenbuch zum Neubau von 3 Garagenstellplätzen und Agrarabstellfläche auf den Grundstücken Fl.Nr. 682 und 683, Gemarkung Oberaltenbuch zu. Bezüglich des bereits laufenden Ausbaus der MIL 35 ist das Bauvorhaben unbedingt mit dem Straßenbauamt Aschaffenburg diesbezüglich abzustimmen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

8

8

0