Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Die Stadt Stadtprozelten wird gem. § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig als Träger öffentlicher Belange zum Neubau der Ortsumfahrung Faulbach BA 4 („Paul-Hohe-Str. – MIL 35 in kommunaler Sonderbaulast) gehört.

 

Die Anbindung an die MIL 35 ist nun weiter oberhalb (Richtung Breitenbrunn) geplant und berührt auch Teile der Stadtprozeltener Gemarkung. Die geplante Anbindung wird von Seiten der Verwaltung als günstigere Lösung angesehen. (Keine Beeinträchtigung des Gewerbegebietes „Dreispitz).

Die Straßenentwässerung ist wie bisher über den Rosselgraben vorgesehen.

 

Da auch unsere Gemarkung von der Gemeinde Faulbach „überplant“ wird, ist noch eine Sondervereinbarung mit der Gemeinde Faulbach diesbezüglich zu schließen.

 

Bürgermeisterin Kappes gab hierzu auch die Stellungsnahme des für die stadttätigen Ingenieurbüros Neu, Darmstadt bekannt. Hierin wird die Ausbildung des Knotenpunktes der MIL 35 in die Staatstraße 2315 als Kreisverkehr angeregt.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten nimmt von dem Vorentwurf vom 09.04.2009 zum Neubau der Ortsumfahrung Faulbach St 2315 – BA 4 – in kommunaler Sonderbaulast als Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis.

 

Auf Grundlage der Stellungnahme unseres Planungsbüros Neu vom 18.05.09 wird eine Ausbildung des Knotenpunktes MIL35/ST2315 als Kreisverkehr als notwendig erachtet. Wir bitten diesbezüglich um Ausweitung der Planung.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0