Sitzung: 26.01.2023 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Die Verwaltung wurde vom 1. Bürgermeister Herr Amend
beauftragt, eine Neufassung der Gebührenordnung für die Festhalle Altenbuch
vorzulegen. Desweiteren sollen Änderungen im Benutzungsvertrag erfolgen.
Bei der Gebührenordnung wurden von Bürgermeister Amend vorgeschlagen,
grundsätzlich keine Differenzierung von Veranstaltungen mit Eintritt und ohne
Eintritt zu veranschlagen. Auch die Unterscheidung von Vereinsveranstaltungen,
Privatfeiern und Interner Vereinsfeiern soll unter Punkt I zusammengefasst werden.
Desweiteren soll die Gebühr für überörtliche Vermietungen angehoben werden und
die Pauschalgebühr Müll erhöht werden.
Die Nebenkosten werden grundsätzlich immer nach Verbrauch berechnet.
Aktuelle Sätze: Strom 0,25€/kWH., Wasser und Abwasser
8,34€/m³, Heizöl 1,53€/Ltr..
Die Sätze werden durch die Kassenverwaltung ermittelt anhand der
Anschaffungskosten.
Sollte eine Reinigung nach der Veranstaltung gewünscht
sein, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Reinigung WC (45,00 €)
- Reinigung Halle (45,00 €)
- Reinigung komplett (90,00 €)
- Reinigung selbständig durchführen.
Reinigung vom Essensstand und Trinkstand ist aufjedenfall selbstständig
durchzuführen.
Gemeinderat André Hirsch fragte nach, wie die
Abfallpauschale zu verstehen ist.
Bürgermeister Amend informierte, dass diese je nach Anfall berechnet wird, da die Mülltonne an der Festhalle nur bei Bedarf auch angefahren wird und die Gemeinde hierfür zahlen muss.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt die nachfolgende Neufassung der
Gebührenordnung
für die Festhalle Altenbuch
I.
Vereinsveranstaltungen, Geburtstagsfeiern,
Jubilare örtlicher Vereine und Bürger:
1. a) Tagesveranstaltung 150,00 €
b) Mehrtätige Veranstaltung 300,00 €
II.
Überörtliche Vereinsveranstaltungen,
Privatfeiern, Jubilare:
1. a) Tagesveranstaltung 400,00 €
b) Zweitägige Veranstaltung 600,00 €
c) Jeder weitere Tag 300,00 €
III.
Kaution:
Für Veranstaltungen nach II, Nr. 1 wird eine Kaution in Höhe der
Hallenmiete erhoben.
IV.
Sonstige Gebühren (nach Anfall):
1. Pauschale für Abfallbeseitigung 40,00 €
2. Reinigung Halle 45,00 €
3. Reinigung WZ-Anlage 45,00 €
4. Strom, Heizöl, Wasser und Abwasser nach Verbrauch
5. Ersatzbeschaffung für Inventargegenstände (Gläser, Geschirr, usw.)
Miete
und evtl. Kaution sind vor der Veranstaltung zu entrichten.
Desweiteren sollen folgende Punkte/Änderungen in den Benutzungsvertrag mit aufgenommen werden:
-
Reinigung der Halle:
- Reinigung WC (45,00 €)
- Reinigung Halle (45,00 €)
- Reinigung komplett (90,00 €)
- Reinigung selbständig durchführen
- Reinigung vom Essensstand und Trinkstand ist aufjedenfall selbstständig durchzuführen
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |