Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Anwesend: 1

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Schulverbandsversammlung auch über die Entlastung Beschluss zu fassen.

 

Nachdem der Schulverbandsvorsitzende Andreas Bieber beim Beschluss über die Entlastung im Sinne des Art. 49 GO persönlich beteiligt ist, übernimmt die Sitzungsleitung zu diesem Punkt der stellvertretende Schulverbandsvorsitzende Herr Rainer Kroth.

 

 


Die Schulverbandsversammlung erteilt zur Jahresrechnung 2021 die Entlastung.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

6

5

5

0