Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde der Vorbericht zum Haushalt 2023 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Kämmerer Udo Rachor erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2023.

 

 

Haushaltssatzung

 

des

Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2023

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          257.100 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          303.000 Euro

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Betriebskostenumlage

 

1.       Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                            220.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.

 

2.       Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 113 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.       Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.946,90 € festgesetzt.

 

Investitionsumlage

 

1.       Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf                                                      250.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).

 

2.       Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 113 Verbandsschüler festgesetzt.

 

3.       Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.212,39 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000 Euro festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 


Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten - / Stadtprozelten beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Haushaltsplan 2023 mit Anlagen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

6

6

6

0