Sitzung: 03.04.2023 Schulverbandsversammlung SVD
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 0
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde der Vorbericht zum Haushalt 2023 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Kämmerer Udo Rachor erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2023.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes Dorf-/Stadtprozelten
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 257.100 Euro
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 303.000 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1.
Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht
gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 220.000,00
Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt.
2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 113 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 1.946,90 € festgesetzt.
Investitionsumlage
1. Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 250.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes Umgelegt (Investitionsumlage).
2. Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 113 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.212,39 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 38.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Dorfprozelten - / Stadtprozelten beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Haushaltsplan 2023 mit Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
6 |
6 |
6 |
0 |