Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab hierzu den Vorbericht sowie das Haushaltskonsolidierungskonzept dem Stadtrat im Wortlaut zur Kenntnis.

 

Den Stadtratsmitgliedern wurden zur Vorbereitung ein Entwurf des Haushaltsplans mit mittelfristiger Finanzplanung 2024 bis 2026, der Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.

 

Die Vorlage des überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzepts hat bis Ende März 2023 über das Landratsamt Miltenberg an die Regierung von Unterfranken zu erfolgen.

 

Die Haushaltssatzung lautet wie folgt:

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

 

für

 

das Haushaltsjahr 2023

 

Auf Grund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Stadt Stadtprozelten  folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                          3.808.166 €

und

 

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                            3.569.075 €

ab.

 

§ 2

 

Für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 380.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1)    Grundsteuer

a)    Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                           390 v.H.

b)    Für die Grundstücke   (B)                                                                   360 v.H.

 

2)    Gewerbesteuer                                                                                         380 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben

nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

 

 

Danach gaben die Fraktionsvorsitzenden der CSU, der FWG und der SPD ihre Stellungnahmen zum Haushalt 2023 ab. Diese sind  der Sitzungsniederschrift beigelegt.

 

Stadtrat Zöller erkundigte sich nach den Standorten für die Trinkwassersanierung.

 

Bgm. Kroth erklärte, dass die 177.000,00 für die Brasselburg, Umbindung Kleine Steig Hochbehälter und das Anwesen Scheurich vorgesehen sind.

 

Stadtrat Zöller verwies erneut darauf hin, dass die neuen Sirenen nicht reichen um die FFW wach zu machen. Er möchte daraufhin eindringlich hinweisen.

 

Bgm. Kroth erklärte, dass die Messungen der Fachfirma ausreichend waren und die FFW über ihre eigenen Systeme alarmiert werden.

 

Stadtrat Weiskopf verwies auf die Bauverzögerung beim KiGa, dass diese nicht der BI geschuldet sei, sondern schon lange ein Kindergartenneubau Anstand und man lange nicht reagiert habe. Zudem verwies er auf die Investitionen für den Schulverband Dorf-/Stadtprozelten mit 270.000,00 €, woraufhin sicherlich insgesamt mit noch viel mehr zu rechnen sei. Weiterhin mache ihn die Einnahmenseite der Bücherei mit 600,00 € im Gegenzug zu den Ausgaben sprachlos.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt den vorgelegten Haushaltsplan sowie die Finanzplanungsjahre 2024 bis 2026 und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.

 

Er beschließt die Fortschreibung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzeptes und bekräftigt auch weiterhin die Selbstbeschränkung nur für notwendige Pflichtaufgaben Darlehen aufzunehmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

13

8

5