Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0

Im Jahr 2023 findet wieder eine Schöffenwahl statt. Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 ist von der Gemeinde Altenbuch bis spätestens 15.05.2023 eine Vorschlagsliste mit mindestens 1 zum Schöffenamt geeignete Person aufzustellen, die danach öffentlich auszulegen ist.

 

Nach der öffentlichen Aufforderung vom 09.02.2023, veröffentlicht im Mitteilungsblatt am 23.02.2023 und 09.03.2023 hat sich eine Person für die Benennung in die Schöffen-Vorschlagsliste gemeldet.

 

Herr Armin ALLIG, Untere Tannenstr. 3, 97901 Altenbuch

 

Gemeinderat Meßner meldet sich ebenfalls freiwillig und stellte sich als Schöffe zur Wahl.


Der Gemeinderat von Altenbuch benennt Herrn Armin Allig, Untere Tannenstr. 3, 97901 Altenbuch zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

8

3

5

 

 

Der Gemeinderat von Altenbuch benennt Herrn Reinhold Meßner, Hauptstr. 55, 97901 Altenbuch zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

7

6

1

 

Gemeinderat Meßner war aufgrund Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung:
Nach § 36 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. Nr. 7.2 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Diese erforderliche Mehrheit wurde bei beiden Personen nicht erreicht. Aufgrund dessen wird der Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung erneut behandelt.