Sitzung: 29.03.2023 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 0
Mit Eingang vom 13.03.2023 reichte das Bestattungsinstitut Busch Preiserhöhungen zum Grabmachervertrag vom 01.01.2013 ein. Danach können alle zwei Jahre die Entschädigungssätze als Festpreise neu vereinbart werden. Die letzte Erhöhung erfolgte zum 01.06.2020.
Die Preiserhöhung zieht auch eine Änderung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung wie folgt nach sich:
ÄNDERUNGSSATZUNG
der Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Altenbuch
(Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Altenbuch folgende Abgabensatzung:
§ 1
§ 3 Abs. 1 der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung (die Änderungen wurden in rot dargestellt, die bisherigen Preise informativ aufgeführt):
Preise bisher
(informativ)
(1) Die Bestattungsgebühren betragen:
1. Herstellung, Öffnung und Schließung
a) eines Urnengrabes 250,00 € 150,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 60,00 € 47,00 €
b) eines Kindergrabes 220,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 47,00 €
b. am Samstag, pauschal 130,00 €
Abrechnung
Kindergrab bis 6 Jahre nach Zeitaufwand
c) eines Einzel- / Familiengrabes 480,00 € 420,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 60,00 € 47,00 €
b. am Samstag, pauschal 250,00 € 150,00 €
d) eines Einzel-/ Familiengrabes als Tiefgrab 550,00 € 480,00 €
Zuschlag bei Beisetzung:
a. nach 17:00 Uhr, Person/Std 60,00 € 47,00 €
b. am Samstag, pauschal 250,00 € 150,00 €
2. Umbettung einer Urne 250,00 € 200,00 €
3. Umbettung (Erdbestattung bis 10 Jahre) Abrechnung nach Aufwand 850,00 €
4. Umbettung (Erdbestattung ab 10 Jahre) Abrechnung nach Aufwand 660,00 €
5. Bestattungsordner, pro Std. 60,00 € 47,00 €
Zuschlag
bei Bestattungen am Samstag zuzüglich
50 % auf Endbetrag
6. Grabstelle zur Bestattung vorrichten 50,00 € 47,00 €
7. Blumenschmuck auflegen 50,00 € 47,00 €
8. a) Abräumen des Grabplatzes 60,00 € 47,00 €
b) sonstige notwendige unvorhergesehene Arbeiten,
wie beispielsweise Entfernung von vorhandenen Grab-
einfassungen und Fundamenten, Wurzelstöcken, Frost
etc., jeweils nach Zeitaufwand pro Person/Std. 60,00 € 47,00 €
Erdbestattungen
am Sonntag sind ausgeschlossen.
Urnenbeisetzungen an Samstagen und Sonntagen sind ausgeschlossen.
Sargträger werden
grundsätzlich nicht mehr gestellt.
Beerdigungen an Samstagen,
sofern ausdrücklich nur durch den Auftragnehmer genehmigt, erfolgen nur am
Vormittag und müssen bis 12.00 Uhr abgeschlossen sein (Grabschließung ist
erfolgt).
Die Gebühren nach Nr. 1 - 8 verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2
Diese Satzung tritt am 01.06.2023 in Kraft.
Altenbuch, den 29.03.2023
Gemeinde Altenbuch
Andreas Amend
1. Bürgermeister
Gemeinderätin Follner empfand die Erhöhung als
ungerechtfertigt.
Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt der vorgeschlagenen Preiserhöhung des Bestattungsunternehmens Busch, Wertheim zum Grabmachervertrag vom 01.01.2013 zu und beschließt die Änderungssatzung der Abgabensatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Gemeinde Altenbuch. Bürgermeister Amend wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
8 |
7 |
1 |