Sitzung: 27.04.2023 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0
Nach der öffentlichen Aufforderung vom 09.02.2023, veröffentlicht im Mitteilungsblatt am 23.02.2023 und 09.03.2023 hat sich für die Benennung in die Schöffen-Vorschlagsliste gemeldet:
Herr Armin ALLIG, Untere Tannenstr. 3, 97901 Altenbuch
Herr Reinhold MEßNER, Hauptstr. 55, 97901 Altenbuch
Die Möglichkeit beide Personen zu benennen ist ebenfalls
gegeben.
Nach Benennung wird die Vorschlagsliste öffentlich ausgelegt und danach an das
zuständige Landesgericht weitergeleitet zur Wahl der Schöffen.
Nach § 36 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. Nr. 7.2 der
Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 ist für die Aufnahme in die Liste die
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung,
mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der
Gemeindevertretung erforderlich.
Diese erforderliche Mehrheit wurde bei beiden Personen in der Sitzung vom 29.03.2023 nicht erzielt, weshalb eine erneute Beratung diese Tagesordnungspunkte mit der Benennung für die Schöffen-Vorschlagsliste erfolgt.
- Der Gemeinderat von Altenbuch benennt Herrn Armin Allig, Untere Tannenstr. 3, 97901 Altenbuch zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.
- Der Gemeinderat von Altenbuch benennt Herrn Reinhold Meßner, Hauptstr. 55, 97901 Altenbuch zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
7 |
7 |
0 |
Gemeinderat Meßner war aufgrund Art. 49 GO von der
Abstimmung ausgeschlossen.