Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 0

Im Jahr 2023 findet wieder eine Schöffenwahl statt. Nach § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 ist von der Gemeinde Altenbuch bis spätestens 15.05.2023 eine Vorschlagsliste mit mindestens 1 zum Schöffenamt geeignete Person aufzustellen, die danach öffentlich auszulegen ist.

 

Nach der öffentlichen Aufforderung vom 09.02.2023, veröffentlicht im Mitteilungsblatt am 23.02.2023 und 09.03.2023 hat sich für die Benennung in die Schöffen-Vorschlagsliste gemeldet:

 

Herr Armin ALLIG, Untere Tannenstr. 3, 97901 Altenbuch

Herr Reinhold MEßNER, Hauptstr. 55, 97901 Altenbuch

 

Die Möglichkeit beide Personen zu benennen ist ebenfalls gegeben.
Nach Benennung wird die Vorschlagsliste öffentlich ausgelegt und danach an das zuständige Landesgericht weitergeleitet zur Wahl der Schöffen.

Nach § 36 Abs.1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) i.V.m. Nr. 7.2 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 ist für die Aufnahme in die Liste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Diese erforderliche Mehrheit wurde bei beiden Personen in der Sitzung vom 29.03.2023 nicht erzielt, weshalb eine erneute Beratung diese Tagesordnungspunkte mit der Benennung für die Schöffen-Vorschlagsliste erfolgt.


  1. Der Gemeinderat von Altenbuch benennt Herrn Armin Allig, Untere Tannenstr. 3, 97901 Altenbuch zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.

 

  1. Der Gemeinderat von Altenbuch benennt Herrn Reinhold Meßner, Hauptstr. 55, 97901 Altenbuch zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

7

7

0

 

Gemeinderat Meßner war aufgrund Art. 49 GO von der Abstimmung ausgeschlossen.