Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0

Bereits mit Beschluss vom 26.01.2023 hat der Gemeinderat Altenbuch entschieden, gemäß der Auflage aus dem Stabilisierungshilfebescheid vom 08.12.2022 die Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2025 inklusive dem Schulverband Faulbach ohne Nettoneuverschuldung zu gestalten.

 

Bei der Vorlage des Verwendungsnachweises zur Stabilisierungshilfe 2022 wurde nun seitens des Landratsamtes darauf hingewiesen, dass dies nicht dem genauen Wortlaut der Auflage aus dem Stabilisierungshilfebescheid entspricht, welcher lautet:

 

Vorlage eines Beschlusses des Gemeinderats, wonach die Gemeinde Altenbuch die Zugangsvoraussetzung „Beschränkung der Kreditaufnahmen höchstens auf den Wert der ordentlichen Tilgung für den Alternativzeitraum 2020 bis 2025“ zur Gewährung einer Stabilisierungshilfe 2022 der Säule 2 durch zukünftige Haushalts- und Finanzplanungen auch anhand der rechnungsgelegten Haushaltszahlen sowie den kassenmäßigen Ist-Zahlen der Jahre 2022 bis 2025 einhalten wird.“

 

Die Komponente „sowie den kassenmäßigen Ist-Zahlen“ soll wohl sicherstellen, dass auch tatsächlich definitiv keine Kreditaufnahme in dem vorgenannten Zeitraum stattfindet, auch wenn hierzu gar keine Ermächtigung im Haushalt vorgesehen ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bereits in der am 29.03.2023 beschlossenen Haushaltsplanung keine Kreditaufnahme vorgesehen ist, auch wird der Schulverband Faulbach voraussichtlich bis 2025 keine Darlehen mehr aufnehmen müssen. Um der Auflage aus dem Stabilisierungshilfebescheid Genüge zu tun, sollte daher entsprechend der Beschluss gefasst werden.

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

8

8

0