Sitzung: 27.04.2023 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0
Bei der Vorlage des Verwendungsnachweises zur Stabilisierungshilfe 2022 wurde nun seitens des Landratsamtes darauf hingewiesen, dass dies nicht dem genauen Wortlaut der Auflage aus dem Stabilisierungshilfebescheid entspricht, welcher lautet:
„Vorlage eines Beschlusses des Gemeinderats, wonach die Gemeinde Altenbuch die Zugangsvoraussetzung „Beschränkung der Kreditaufnahmen höchstens auf den Wert der ordentlichen Tilgung für den Alternativzeitraum 2020 bis 2025“ zur Gewährung einer Stabilisierungshilfe 2022 der Säule 2 durch zukünftige Haushalts- und Finanzplanungen auch anhand der rechnungsgelegten Haushaltszahlen sowie den kassenmäßigen Ist-Zahlen der Jahre 2022 bis 2025 einhalten wird.“
Die Komponente „sowie den kassenmäßigen Ist-Zahlen“ soll wohl sicherstellen, dass auch tatsächlich definitiv keine Kreditaufnahme in dem vorgenannten Zeitraum stattfindet, auch wenn hierzu gar keine Ermächtigung im Haushalt vorgesehen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits in der am 29.03.2023 beschlossenen Haushaltsplanung keine Kreditaufnahme vorgesehen ist, auch wird der Schulverband Faulbach voraussichtlich bis 2025 keine Darlehen mehr aufnehmen müssen. Um der Auflage aus dem Stabilisierungshilfebescheid Genüge zu tun, sollte daher entsprechend der Beschluss gefasst werden.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
8 |
8 |
0 |