Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0

Im Rahmen der Aufhebung des Bebauungsplans „Westlich Hofgut“ der Gemeinde Esselbach wird die Gemeinde Altenbuch gebeten, in der nachfolgend genannten Frist eine fachliche Stellungnahme entsprechend den Vorgaben des § 4 Abs. 2 BauGB abzugeben. Parallel dazu wird die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

 

Zeitraum der förmlichen Beteiligung: 07.04.2023 bis einschließlich zum 08.05.2023

 

Die Planunterlagen können Sie für den genannten Zeitraum unter nachfolgendem Link abrufen:

 

https://www.vgem-marktheidenfeld.de/planen-und-bauen/bauleitplanung/

 

 

Falls Sie eine Papierfassung der Planunterlagen benötigen, können Sie diese gerne bei mir anfragen.

 

Mit der Beteiligung wird Ihnen als Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen Ihrer Zuständigkeit zu einem konkreten Planverfahren gegeben. Zweck der Stellungnahme ist es, der Gemeinde die notwendigen Informationen für eine den gesetzlichen Anforderungen (§ 1 Abs. 7 BauGB) entsprechende Abwägung und damit für ein sachgerechtes und optimales Planungsergebnis zu verschaffen. Die Stellungnahme ist zu begründen. Die Rechtsgrundlagen sind anzugeben, damit die Gemeinde den Inhalt nachvollziehen kann. Die Abwägung obliegt der Gemeinde.

 

Ich weise Sie darauf hin, dass entsprechend den Vorgaben des § 4a Abs. 6 BauGB Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei dem Beschluss über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB i. V. mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Der ausgewiesene Bebauungsplan ist bebaut und soll zur Nachverdichtung über § 34 BauGB vorgesehen werden. Insgesamt soll dieser aufgehoben werden. Dies hat keine Auswirkungen auf gemeindliche Planungen der Gemeinde Altenbuch.


Die Gemeinde Altenbuch nimmt die Planung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Westlich Hofgut“ der Gemeinde Esselbach gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis.

 

Es werden keine Einwände erhoben.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

8

8

0