Sitzung: 04.05.2023 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Anwesend: 0
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde der Vorbericht zum Haushalt 2023 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Kämmerer Udo Rachor erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2023 und beantwortete die Fragen aus dem Gremium.
Vors. Zöller gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2023
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.037.480 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 457.370 €
ab.
§ 2
Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme von 185.000,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2023 bis einschl. 31.12.2023 1,95 Euro + 7 % MWSt.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe Landkreis Miltenberg beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2023 mit Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
12 |
11 |
1 |