Sitzung: 04.05.2023 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 1
Zu diesem TOP übergab der 1. Vors. Zöller dem 2. Vors. Bgm. Hörnig die Sitzungsleitung.
2. Vors. Hörnig gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung Beschluss über die Entlastung zu fassen.
Die Verbandsversammlung erteilt zur Jahresrechnung 2021 die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |
1. Vors. Zöller schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.