Sitzung: 02.05.2023 Zweckverbandsversammlung AZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 0
Vors. Wolz gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung Beschluss über die Entlastung zu fassen.
Die Verbandsversammlung erteilt zur Jahresrechnung 2021 die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
17 |
14 |
14 |
0 |