Beschluss: Kenntnis genommen

a) Betriebsführungsvertrag mit der ABW

 

Mit Schreiben der Abwasserbeseitigung Wertheim vom 31.03.2023 wurde dem Verband folgendes zum Betriebsführungsvertrag mitgeteilt:

 

Sehr geehrter Herr Wolz,

 

wir haben heute das Jahr 2022 endgültig abgerechnet.

Dabei wurde deutlich, dass wir im Jahr 2022 weniger Aufwand für den AZV Südspessart hatten als von uns kalkuliert. Im Wesentlichen ist dies durch Einmaleffekte bedingt.

 

Da es nicht unsere Absicht war und ist, größere Überschüsse mit der Betriebsführung Ihrer Abwasserbeseitigung zu erzielen, zahlen wir Ihnen einmalig aus dem Betriebsführungsvertrag 2022 einen Betrag in Höhe von 40.000,-€ zurück. Der Betrag wird in den nächsten Tagen an den AZV ausgezahlt.

 

Als rechtliche Grundlage für diese Rückzahlung dient § 2 Nr. 4 des Betriebsführungsvertrages, in den geregelt ist, dass der ABW dem AZV „Rationalisierungserfolge in gleicher Weise zugutekommen lässt“.

Wir freuen uns, dass wir Ihnen diese positive Nachricht geben können und verbleiben

 

Mit freundlichen Grüßen

Tina Hesse

 

Die Rückzahlung bezieht sich, wie im Schreiben erwähnt, auf den bestehenden Betriebsführungsvertrag.

 

Was letztendlich aber noch viel höher honoriert werden muss, ist die Tatsache, dass uns ABW bei allen fachlichen Angelegenheiten  außerhalb der Leistungen des Betriebsführungsvertrages zeitlich angemessen unterstützt und diese Arbeiten nicht zusätzlich in Rechnung stellt.

 

 

b) Defekte Pumpe in der Pumpstation Collenberg

 

Es handelte sich hier um eine Pumpe die laut Aussage von H. Fiederling   etwas mehr als 5 Jahre im Einsatz war.

Nachdem jedoch die Garantiezeit nur 2 Jahre betrug und man seitens der ABW eine Reparatur aufgrund des enormen Schadens als nicht wirtschaftlich erachtete, musste diese durch eine neue ersetzt werden.

 

Die Anschaffung der Pumpe belief sich auf 5.133,39 €. Die dazu nötigen Arbeiten wurden durch die Mitarbeiter der ABW veranlasst und durchgeführt.

 

Der Rechnungsbetrag der Pumpe wurde nach dem Einbau zur Überweisung an ABW freigegeben.

 

Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang noch, dass aktuell noch weitere, speziell ältere im Einsatz befindliche Pumpen in den einzelnen Pumpstationen zum Austausch anstehen werden.

 

 

c) Bauwerksinstandsetzung am Pumpenhaus in Stadtprozelten

 

Mitte 2022 wurde vom Kanalmeister der ABW Herrn Fiederling mitgeteilt, dass es erhebliche Probleme mit Wassereintritt am Pumpenhaus in Stadtprozelten gibt.

Hier hat man festgestellt, dass es auch trotz trockener Jahresszeit verstärkt zu Wassereintritt, speziell im unteren Bereich des Pumpenhauses kommt.

 

Um auf Dauer einen größeren Schaden zu vermeiden, hat man sich in Abstimmung mit ABW darauf verständigt, dieses Problem kurzfristig noch vor der Sommerpause 2022 beheben zu lassen.

 

Hierzu hat Herr Fiederling die Fa. Bauwerksinstandsetzung-Schmidt GmbH in enger Abstimmung mit dem AZV mit der Behebung beauftragt.

Die Firma ist ABW bestens bekannt und hat auch schon mehrfach für ABW ähnliche Arbeiten durchgeführt.

 

Nachdem die Rissverpressung im unteren Bereich des Pumpenhauses fachgerecht durchgeführt wurde und der Wassereintritt gestoppt werden konnte, hat man sich kurzfristig auch noch dazu entschieden die bekannten Schäden am äußeren Sockelbereich des Gebäudes incl. der freiliegenden Metallteile  zu sanieren. Dieser Schaden wurde von der bereits Vorort  befindlichen Firma Schmidt aus Wenkheim behoben.

 

Nach Fertigstellung wurde die Maßnahme sowohl von einem Mitarbeiter der ABW, als auch vom Vorsitzenden persönlich baulich begutachtet und abgenommen. Die ausführende Firma hat hierbei eine gute Arbeitsleistung erbracht, sodass auch keine Beanstandungen nötig wurden.

 

Der Rechnungsbetrag der Fa. Schmidt GmbH über 6.626,52 € wurde seitens der ABW überprüft und auch von ABW angewiesen.

 

Mit Schreiben vom 30.01.2023 wurde uns nun diese Rechnung mit der Bitte übermittelt, diesen Betrag auf das Konto des Eigenbetriebes der Abwasserbeseitigung Wertheim zu überweisen, was zwischenzeitlich auch von uns veranlasst wurde.

 

 

d) Betriebserlaubnis Kläranlage

 

Sachstand zur Honorarvergabe in Bezug auf die Ausarbeitung zur Verlängerung der Betriebserlaubnis der Kläranlage:

 

Im Juni 2022 wurde der Beschluss gefasst, die Ausarbeitung zur Verlängerung der Betriebserlaubnis der  Kläranlage lt. dem vorliegenden Angebot an die Fa. TTBH aus Hanau zum Preis von 13.600,-€ netto zu vergeben.

In diesem Zusammenhang wurde vom 1. Vors Wolz in einer Email vom Februar 2023 Herr Ruess gebeten, unter dem Aspekt, dass die Genehmigung bereits in 2024 ausläuft, dass er einen verbindlichen Zeitplan bis zur endgültigen Genehmigung des Landratsamtes nennen soll.

H. Ruess antwortete, dass trotz div. Probleme innerhalb der Projektabwicklung an der Einleitegenehmigung aktuell gearbeitet werde. Der verbindliche Zeitplan wurde von H. Ruess nun wie folgt mitgeteilt:

 

             Ende Juni/Anfang Juli 2023 sollen dazu die Abstimmungsgespräche mit ABW

sowie dem Wasserwirtschaftsamt geführt werden.

 

             Im Anschluss daran soll der Antrag seitens seines Büros fertig gestellt werden.

 

             Geplant sei die Bearbeitung bis Anfang Oktober fertig zu stellen.

 

             Im Anschluss daran soll diese dem LRA, zur Bearbeitung incl. der Genehmigung,

weitergeleitet werden.

 

 

Vors. Wolz fasste abschließend zusammen, dass evtl. auch eine Entscheidung im Bereich der Schlammpolder ansteht; je nachdem wie die Auflagen der Betriebserlaubnis aussehen.

 

d) Vorentwurf Gesamtfortschreibung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Gemeinde Altenbuch.

 

Die Gemeinde Altenbuch hat in ihrer Sitzung am 24.02.2022, die Aufstellung der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan, sowie die öffentliche Bekanntmachung dieses Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

Gleichzeitig wurde die vom Büro Wegner Stadtplanung vorgelegte Vorentwurfsplanung in der Fassung vom 30.06.2022 gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

 

Zur frühzeitigen Vermeidung von Interessenskonflikten wurde auch der AZV mit Schreiben vom 21.03.2023 darüber unterrichtet, dass die Unterlagen dazu auf der Homepage der Stadt Stadtprozelten zum Download bzw. zur Ansicht eingestellt wurden.

Ferner wurden auch wir gebeten, bis zum 17.05.2023 eine Stellungnahme, falls nötig, abzugeben.

Sollten jedoch unsere Belange bei der o.g. Bauleitplanung der Gemeinde Altenbuch nicht berührt werden, erübrigt sich eine Stellungnahme unsererseits.

 

Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen der VGem. Stadtprozelten kam man zu dem Entschluss, dass bei dieser Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans unsere Belange nicht berührt werden und wir auch keine Einwände geltend machen müssen.

Was auch der Grund dafür war, dass wir dieses Thema nicht auf die Tagesordnung genommen haben.

 

Frau Wolz erläuterte, dass es sich bei der Fortschreibung primär um eine Überarbeitung der vorhandenen Flächen handelt und nur vereinzelte kleine Gebiete neu ausgewiesen werden; im Gegenzug aber auch große Bauflächen zurückgenommen werden, was sich im Großen und Ganzen ausgleicht.

 

 

e) Antrag Gemeinde Dorfprozelten auf Erlaubnis zur Verlegung eines Stromkabels

 

Zu diesem Thema wurden die Verbandsräte letztmals in der Sitzung am 18.01.2023 ausführlich informiert. Dabei ist der 1. Vorsitzende auch auf die in vielen Dingen abweichende Darstellung dieses Themas in der Öffentlichkeit durch die Gemeinde Dorfprozelten eingegangen. Auf die Frage zu den Gründen dieser fragwürdigen Berichterstattung, wurde geantwortet, dass zwischen dem Besprochenen und den Zeitungsberichten Welten liegen und man nicht alles glauben darf was man liest.

 

Im Nachgang der letzten Verbandssitzung habe ich auf der Homepage der Gemeinde Dorfprozelten zum Thema Stromanschluss weitere Aussagen gelesen, die aus Sicht des AZV einer Erklärung bedürfen.

 

So war innerhalb des Protokolls zu lesen, dass die Trafostation in der Kläranlage schon sehr alt sei und in absehbarer Zeit erneuert werden muss. Hier würden dann auf die Gemeinde ebenfalls Kosten zukommen, Bei geschätzten Gesamtkosten von 150.000 € dürfte dies ein stolzer Betrag sein. Besser sei daher ein extra Anschluss.

 

Auf Nachfrage aus dem Gemeindegremium warum beim Umbau der Kläranlage nicht auch die Trafostation bereits erneuert wurde, wurde seitens der Verwaltung geantwortet, dass der Umbau zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich keinen Mehrwert für den AZV geboten hat.

Diese Aussagen haben mich dazu veranlasst, dass ich diese Angaben per Mail an die Verantwortlichen der ABW mit der Bitte geschickt habe, dass man mir eine kurzen Stellungnahme, gerne auch in Abstimmung mit dem Bayernwerk zukommen lasse wolle.

 

Mit Datum vom 24.02.2023 wurden nun per Mail die folgenden Zeilen übermittelt:

 

Sehr geehrter Herr Wolz,

 

wir haben den Sachverhalt nochmals intern geprüft und uns auch mit dem Bayernwerk abgestimmt.

Die Trafostation ist baulich bis auf kleinere Mängel am Dach soweit in Ordnung. Die Leistung ist zum heutigen Zeitpunkt für den Betrieb der Kläranlage ausreichend.

Dies wurde uns vom Bayernwerk bestätigt.

 

Des Weiteren hat uns das Bayernwerk mitgeteilt, dass „von Seiten des Bayernwerk keine festgelegten Intervalle existieren, wonach eine Trafostation erneuert oder ausgetauscht werden muss. Die Trafos werden auf Lebzeit betrieben. Solange die Leistung ausreicht, müsse auch nichts geändert werden.“

Wir sehen somit zum heutigen Stand, mit Ausnahme der geringen baulichen Maßnahme am Dach, keinerlei Veranlassung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hanns-Kristian Krag

 

Aufgrund dieser, für den Vorsitzenden nicht nachvollziehbaren, Berichterstattung der Gemeinde Dorfprozelten in dieser Angelegenheit gegen den AZV wurde abschließend dazu im Amts- und Mitteilungsblatt des Südspessarts der Ausgabe 10/11 nun noch die folgende Anzeige veröffentlicht.

 

Abwasserzweckverband Südspessart

 

Aufgrund kontrovers geführter Berichterstattung in Bezug auf die Erlaubnis zur Verlegung eines Stromkabels für den neuen Lagerplatz des Bauhofs in Dorfprozelten verweisen wir auf den dargelegten Sachverhalt innerhalb der Protokolle des Abwasserzweckverbandes Südspessart.

Diese Protokolle sind für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger unter der folgenden Internetadresse öffentlich zugänglich.

 

www.stadtprozelten.de – rechte Seite -Bürgerinformationsportal: Auswahl Abwasserzweckverband Südspessart / Dokumente / Niederschriften öffentlich

 

 

f) Beschlüsse aus NÖ-Verbandssitzung

 

Folgende Beschlüsse wurden in der nicht öffentlichen Verbandssitzung am 18.01.2023 gefasst:

 

-              Die Verbandsversammlung beschließt, die Ingenieurleistungen zur Sanierung des

Breitenbrunnsammlers an das Büro ISAS GmbH aus Füssen lt. dem Angebot vom

13.12.2022 über netto 25.206,24 € zu vergeben.

 

-              Die Verbandsversammlung beschließt, den Änderungen des

Betriebsführungsvertrages gem. Vorlage vom 25.11.2022 zuzustimmen. Der

Vorsitzende wird ermächtigt, die Vertragsänderung zu unterzeichnen.