Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 0

Zwischen 20.40 – 20.49 Uhr fand eine kurze Pause statt.

 

Bgm. Amend gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden, dass im Verlauf der Straße „Am Wingert“ bis in den Bereich des Forst- und Landwirtschaftsweges Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit passieren und dadurch eine erhöhte Gefahr bestehe.

 

Als mögliche Gegenmaßnahme wurde u.a. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeregt.

 

Grundsätzlich muss bei verkehrsrechtlichen Anordnungen die Straßenverkehrsordnung (StVO) beachtet werden. Diese schreibt vor, dass örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen werden dürfen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 39 Abs. 1 StVO).

Ist dies der Fall, können die örtlichen Straßenverkehrsbehörden (= Gemeinden) die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken (§ 45 Abs. 1 StVO).

 

Anmerkung der Verwaltung:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Anordnung flächendeckender Beschränkungen unzulässig und rechtswidrig ist. Eine derartige Verfügung würde dem Prinzip der Einzelfallregelung zuwiderlaufen und in die Kompetenz des Verordnungsgebers eingreifen, der als generelle innerörtliche Höchstgeschwindigkeit 50 km/h festgelegt hat (§ 3 StVO).

 

Ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Falle, auch aufgrund der engen Straßenbreite zielführend sei, ist fraglich.

 

Bgm. Amend merkte hierzu an, dass für ihn nichts fraglich sei, da er die Situation selbst erlebt habe und hier Abhilfe geschaffen werden muss.

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

10

9

0

 

Gemeinderat Ritzler enthielt sich der Stimme.