Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 0

Die Gebühren der Kindertagesstätte Arche Noah wurden zuletzt 2019 angepasst. Aufgrund der jährlichen Tariferhöhungen im Personalbereich hat sich mittlerweile ein deutliches Defizit im Bereich der Kita von über 200.000 € im Jahr 2022 aufgebaut. Dies wird aufgrund des aktuellen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst noch weiter erheblich ansteigen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Höhe des Defizites sich nur aus Kosten des laufenden Betriebes ergibt, d. h. insbesondere die Baukosten für die Neuerrichtung der Kita spielen für die Berechnung des Defizites keine Rolle.

 

Wie aus der im Anhang befindlichen Aufstellung ersichtlich, sind die Kitagebühren in Stadtprozelten verglichen mit den Einrichtungen der umliegenden Gemeinden sehr niedrig. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass die Kindergärten in Faulbach und Dorfprozelten dieses Jahr ebenfalls eine Gebührenerhöhung vornehmen werden, wodurch der Abstand der aktuellen städtischen Gebühren zum Durchschnitt der umliegenden Einrichtungen weiter ansteigen würde.

 

Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Freistaat Bayern für jedes Kind, welches im September eines Jahres das dritte Lebensjahr vollendet, einkommensunabhängig 100,00 € Elternbeitragszuschuss an die Träger ausbezahlt.

Für die Eltern verbleibt so als Belastung bei den Kitagebühren lediglich der die 100,00 € übersteigenden Betrag. Aktuell zahlen in Stadtprozelten somit die Eltern erst ab einer Stundenbuchung von 6-7 Std. überhaupt einen Anteil an den Gebühren, bei niedrigerer Stundenbuchung übernimmt der Freistaat Bayern die Gebühren in voller Höhe. Darüber hinaus haben bedürftige Familien die Möglichkeit, auch noch den über 100,00 € übersteigenden Betrag als Soziallleistung vom Landratsamt erstattet zu bekommen.

Für die Krippengebühren gibt es die Möglichkeit, ein Krippengeld in Höhe von 100 € zu beantragen, welches ggf. direkt an die Eltern ausgezahlt wird.

 

Die nachstehend vorgeschlagenen Krippengebühren wirken womöglich auf den ersten Blick etwas hoch. Bedenkt man allerdings, dass zum einen der Betreuungsaufwand deutlich größer als bei einem Kindergartenkind ist und diese Leistung durch die Eltern anderweitig nur zu weitaus höheren Kosten in Anspruch nehmen können, erscheinen die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze durchaus als angemessen. Verglichen mit dem Kindergarten in Collenberg liegt Stadtprozelten hier sogar noch weit unter dessen Gebührensätzen. Der personelle Aufwand und somit die Personalkosten für die Betreuung von Krippenkindern ist nun mal erheblich höher als bei Kindergartenkindern, was sich in der Gebührengestaltung von Collenberg zurecht widerspiegelt. Mit der Gebührengestaltung von Collenberg gleichzuziehen würde jedoch die Eltern in Stadtprozelten aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt überfordern, die Gebührenanpassung fällt daher deutlich niedriger aus.

 

 

Es wird folgende Satzungsänderung vorgeschlagen:

 

ÄNDERUNGSSATZUNG

zur Abgabensatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtung – Arche Noah - der Stadt Stadtprozelten vom 01.09.2019

 

Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Abgabensatzung:

 

§ 1

 

§ 6 a Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertages einrichtung – Arche Noah - erhält folgende Neufassung:

 

(1) Die Stadt Stadtprozelten erhebt für die Benutzung ihres Kindergartens folgende monatliche Gebühren:

 

Durchschnittliche tägliche Buchungszeit

Kindergartengebühr

bis 31.08.2023

Kindergartengebühr

ab 01.09.2023

> 3 – 4 Stunden

84 €

110 €

> 4 – 5 Stunden

92 €

120 €

> 5 – 6 Stunden

100 €

130 €

> 6 – 7 Stunden

120 €

140 €

> 7 – 8 Stunden

140 €

150 €

> 8 – 9 Stunden

 

160 €

 

§ 2

 

§ 6 b Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertages einrichtung – Arche Noah - erhält folgende Neufassung:

 

(1) Die Stadt Stadtprozelten erhebt für die Benutzung ihrer Kinderkrippe folgende monatliche Gebühren:

 

Durchschnittliche tägliche Buchungszeit

Kindergartengebühr

bis 31.08.2023

Kindergartengebühr

ab 01.09.2023

> 2 – 3 Stunden

110 €

160 €

> 3 – 4 Stunden

120 €

180 €

> 4 – 5 Stunden

130 €

200 €

> 5 – 6 Stunden

140 €

220 €

> 6 – 7 Stunden

160 €

240 €

> 7 – 8 Stunden

170 €

260 €

> 8 – 9 Stunden

 

280 €

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

 

 

Durch die Gebührenerhöhung (gemessen an den aktuellen Buchungsstunden) ist mit  Mehreinnahmen in Höhe von ca. 18.000 € im Jahr zu rechnen. Damit wird zwar das Defizit von über 200.000 € im Jahr nicht signifikant gesenkt, aber die Gebühren bewegen sich im Vergleich mit den umliegenden Einrichtungen in einem realistischeren Bereich.

 

Stadtrat Weiskopf erkundigte sich nach der aktuellen Auslastung.

1. Bürgermeister Kroth informierte, dass der Kindergarten mit Kinderkrippe voll ausgelastet sei. Auch für die Zukunft sei mit einer hohen Auslastung zu rechnen.

Stadtrat Piplat merkte an, dass der Vergleich der Gebührenerhöhung zum Defizit gering ausfalle, ebenfalls der Vergleich zu Preisen der anderen Gemeinden.


Stadtrat Greulich fragte nach, wann die letzte Gebührenerhöhung stattfand.
Kämmerer Herr Rachor gab wieder, dass die Erhöhung im Jahr 2019 geschah.

Stadtrat Greulich war der Meinung, die Gebühren in zwei Schritten stufenweiße zu erhöhen um diese von Eltern besser bewältigen zu können.

Stadtrat Johne erörterte, dass man für den Kindergarten immer ein Defizit habe und auch haben werde. Er sehe durch die Erhöhung auch den Vorteil, Scheinbuchungen vorzubeugen, wenn die Gebühren grundsätzlich höher als der Zuschuss des Freistaates sind. Auch werde das nicht die letzte Erhöhung bleiben.

Stadtrat Weiskopf sah hier eine große Belastung auf die Eltern zusätzlich zur Baustelle zukommen. Er habe Schmerzen hier einer Erhöhung zuzustimmen, wenn an anderen Stellen hohe Einsparungen möglich wären.


Stadtrat Piplat verwies im Zuge der Gebührenerhöhung darauf, dass Stadtprozelten auch nach Erhöhung noch zu dem günstigeren Trägern gehöre.


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Änderungssatzung mit den o. g. Änderungen zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtung – ArcheNoah – der Stadt Stadtprozelten vom 01.09.2019. Bürgermeister Kroth wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

9

3