Sitzung: 20.07.2023 Stadtrat Stadtprozelten
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 0
Die Gebühren der Kindertagesstätte Arche Noah wurden zuletzt 2019 angepasst. Aufgrund der jährlichen Tariferhöhungen im Personalbereich hat sich mittlerweile ein deutliches Defizit im Bereich der Kita von über 200.000 € im Jahr 2022 aufgebaut. Dies wird aufgrund des aktuellen Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst noch weiter erheblich ansteigen.
Es wird darauf
hingewiesen, dass die Höhe des Defizites sich nur aus Kosten des laufenden
Betriebes ergibt, d. h. insbesondere die Baukosten für die Neuerrichtung der
Kita spielen für die Berechnung des Defizites keine Rolle.
Wie aus der im
Anhang befindlichen Aufstellung ersichtlich, sind die Kitagebühren in
Stadtprozelten verglichen mit den Einrichtungen der umliegenden Gemeinden sehr
niedrig. Es ist im Übrigen davon auszugehen, dass die Kindergärten in Faulbach
und Dorfprozelten dieses Jahr ebenfalls eine Gebührenerhöhung vornehmen werden,
wodurch der Abstand der aktuellen städtischen Gebühren zum Durchschnitt der
umliegenden Einrichtungen weiter ansteigen würde.
Zu
berücksichtigen ist ferner, dass der Freistaat Bayern für jedes Kind, welches im
September eines Jahres das dritte Lebensjahr vollendet, einkommensunabhängig 100,00
€ Elternbeitragszuschuss an die Träger ausbezahlt.
Für die Eltern
verbleibt so als Belastung bei den Kitagebühren lediglich der die 100,00 €
übersteigenden Betrag. Aktuell zahlen in Stadtprozelten somit die Eltern erst
ab einer Stundenbuchung von 6-7 Std. überhaupt einen Anteil an den Gebühren, bei
niedrigerer Stundenbuchung übernimmt der Freistaat Bayern die Gebühren in
voller Höhe. Darüber hinaus haben bedürftige Familien die Möglichkeit, auch
noch den über 100,00 € übersteigenden Betrag als Soziallleistung vom
Landratsamt erstattet zu bekommen.
Für die
Krippengebühren gibt es die Möglichkeit, ein Krippengeld in Höhe von 100 € zu
beantragen, welches ggf. direkt an die Eltern ausgezahlt wird.
Die
nachstehend vorgeschlagenen Krippengebühren wirken womöglich auf den ersten
Blick etwas hoch. Bedenkt man allerdings, dass zum einen der Betreuungsaufwand
deutlich größer als bei einem Kindergartenkind ist und diese Leistung durch die
Eltern anderweitig nur zu weitaus höheren Kosten in Anspruch nehmen können,
erscheinen die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze durchaus als angemessen.
Verglichen mit dem Kindergarten in Collenberg liegt Stadtprozelten hier sogar
noch weit unter dessen Gebührensätzen. Der personelle Aufwand und somit die
Personalkosten für die Betreuung von Krippenkindern ist nun mal erheblich höher
als bei Kindergartenkindern, was sich in der Gebührengestaltung von Collenberg
zurecht widerspiegelt. Mit der Gebührengestaltung von Collenberg gleichzuziehen
würde jedoch die Eltern in Stadtprozelten aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen
Zeitpunkt überfordern, die Gebührenanpassung fällt daher deutlich niedriger
aus.
Es wird folgende
Satzungsänderung vorgeschlagen:
ÄNDERUNGSSATZUNG
zur Abgabensatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtung – Arche Noah - der Stadt Stadtprozelten vom 01.09.2019
Auf Grund der Art. 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Abgabensatzung:
§ 1
§ 6 a Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertages einrichtung – Arche Noah - erhält folgende Neufassung:
(1) Die Stadt Stadtprozelten erhebt für die Benutzung ihres Kindergartens folgende monatliche Gebühren:
Durchschnittliche tägliche
Buchungszeit |
Kindergartengebühr bis 31.08.2023 |
Kindergartengebühr ab 01.09.2023 |
> 3 – 4
Stunden |
84 € |
110 € |
> 4 – 5
Stunden |
92 € |
120 € |
> 5 – 6
Stunden |
100 € |
130 € |
> 6 – 7
Stunden |
120 € |
140 € |
> 7 – 8
Stunden |
140 € |
150 € |
> 8 – 9
Stunden |
|
160 € |
§ 2
§ 6 b Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertages einrichtung – Arche Noah - erhält folgende Neufassung:
(1) Die Stadt Stadtprozelten erhebt für die Benutzung ihrer Kinderkrippe folgende monatliche Gebühren:
Durchschnittliche tägliche
Buchungszeit |
Kindergartengebühr bis 31.08.2023 |
Kindergartengebühr ab 01.09.2023 |
> 2 – 3 Stunden |
110 € |
160 € |
> 3 – 4
Stunden |
120 € |
180 € |
> 4 – 5
Stunden |
130 € |
200 € |
> 5 – 6
Stunden |
140 € |
220 € |
> 6 – 7
Stunden |
160 € |
240 € |
> 7 – 8
Stunden |
170 € |
260 € |
> 8 – 9
Stunden |
|
280 € |
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.09.2023 in Kraft.
Durch die
Gebührenerhöhung (gemessen an den aktuellen Buchungsstunden) ist mit Mehreinnahmen in Höhe von ca. 18.000 € im Jahr
zu rechnen. Damit wird zwar das Defizit von über 200.000 € im Jahr nicht
signifikant gesenkt, aber die Gebühren bewegen sich im Vergleich mit den
umliegenden Einrichtungen in einem realistischeren Bereich.
Stadtrat Weiskopf erkundigte sich nach der aktuellen
Auslastung.
1. Bürgermeister Kroth informierte, dass der Kindergarten mit Kinderkrippe voll
ausgelastet sei. Auch für die Zukunft sei mit einer hohen Auslastung zu
rechnen.
Stadtrat Piplat merkte an, dass der Vergleich der Gebührenerhöhung zum Defizit
gering ausfalle, ebenfalls der Vergleich zu Preisen der anderen Gemeinden.
Stadtrat Greulich fragte nach, wann die letzte Gebührenerhöhung stattfand.
Kämmerer Herr Rachor gab wieder, dass die Erhöhung im Jahr 2019 geschah.
Stadtrat Greulich war der Meinung, die Gebühren in zwei Schritten stufenweiße
zu erhöhen um diese von Eltern besser bewältigen zu können.
Stadtrat Johne erörterte, dass man für den Kindergarten immer ein Defizit habe
und auch haben werde. Er sehe durch die Erhöhung auch den Vorteil,
Scheinbuchungen vorzubeugen, wenn die Gebühren grundsätzlich höher als der
Zuschuss des Freistaates sind. Auch werde das nicht die letzte Erhöhung
bleiben.
Stadtrat Weiskopf sah hier eine große Belastung auf die Eltern zusätzlich zur
Baustelle zukommen. Er habe Schmerzen hier einer Erhöhung zuzustimmen, wenn an
anderen Stellen hohe Einsparungen möglich wären.
Stadtrat Piplat verwies im Zuge der Gebührenerhöhung darauf, dass
Stadtprozelten auch nach Erhöhung noch zu dem günstigeren Trägern gehöre.
Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die Änderungssatzung mit den o. g. Änderungen zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtung – ArcheNoah – der Stadt Stadtprozelten vom 01.09.2019. Bürgermeister Kroth wird beauftragt diese auszufertigen und bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
12 |
9 |
3 |