Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Im Zuge der Neufassung der Abgabensatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Stadtprozelten ist eine Änderung auch der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Stadtprozelten erforderlich. Mit dieser Änderung wird lediglich den geänderten tatsächlichen Verhältnissen Rechnung getragen.

 

 

ÄNDERUNGSSATZUNG

zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen

der Stadt Stadtprozelten

(Friedhofs- und Bestattungssatzung)

 

 

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Stadtprozelten folgende Änderungssatzung:

 

 

§ 1

 

§ 12 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung wird ersatzlos gestrichen

 

 

§ 2

 

§ 23 Abs. 1 der Friedhofs- und Bestattungssatzung erhält folgende Neufassung:

 

(1)    Die Ruhezeit für Leichen in der Erde beträgt  25 Jahre, bei Urnenbestattungen 15 Jahre.

 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt die vorliegende Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0