Die Haushaltseckdaten wurden vom Kämmerer der Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten kurz angerissen und die hierzu aus dem Gremium gestellten Fragen beantwortet.
Der Haushaltsplan wurde letztlich in der vorgelegten Form angenommen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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Haushaltssatzung
des Schulverbandes Faulbach
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2009
Auf Grund der Art. 9. des
Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG -, Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung erlässt der
Schulverband folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 667.700
€
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 749.500
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 493.00
€
festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
1. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im
Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2009
auf 546.500 € festgesetzt und
nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder
des Schulverbandes umgelegt
(Verwaltungsumlage).
2. Für die Berechnung der
Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl
nach den Stand vom 01.Oktober
2008 auf 288 Verbandsschüler festgesetzt.
3. Die Verwaltungsumlage wird
je Verbandsschüler auf 1.897,57 €
festgesetzt.
4. Der durch sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur
Finanzierung von Ausgaben im
Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2009 auf 12.500 € festgesetzt und
nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des
Schulverbandes umgelegt
(Investitionsumlage).
5. Der Berechnung der
Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem 01. Oktober 2008 mit insgesamt
288 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.
6. Die Investitionsumlage
wird je Verbandsschüler auf 43,40 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach den
Haushaltsplan wird auf 200.000
€
festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden
nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung trifft
mit dem 01. Januar 2009 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungs-ergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwe-send u.
stimmbe-rechtigt |
für den Be-schluss |
gegen den Be-schluss |
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