Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 0

Vors. Hörnig gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Den Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan 2023 sowie der Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 übermittelt.

 

 

Haushaltssatzung

des

Schulverbandes Faulbach

Landkreis Miltenberg

für

das Haushaltsjahr 2023

 

Auf Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                    1.263.715 Euro

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        1.141.800 Euro

ab.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

Betriebskostenumlage

 

1.    Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 772.500,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).

2.    Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 238 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.245,80 Euro festgesetzt.

 

Investitionsumlage

 

1.    Der durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).

2.    Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2022 auf 238 Verbandsschüler festgesetzt.

3.    Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 126,05 Euro festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  200.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft

 

 

Bgm. Amend monierte die Hohen Kosten pro Kind von rd. 3.2000,00 € und war der Ansicht, dass die Gemeinden hier alleine gelassen werden und ein Groh der Kosten vom Bund bzw. Land übernommen werden sollten.

Er verwies zudem darauf, dass die gemeindlichen Poster schwinden und wieder mehr Wert auf Sparen gelegt werden sollte.

 

Vors. Hörnig sprach die Schulwechsel an. Nach Rücksprache mit dem Rektor soll das Schulamt nun den Schulsprengel prüfen um evtl. Abwanderungen zu verhindern.

 

Bgmin. Steger fasste zusammen, dass man viel Geld in den Schulstandort Faulbach investiert habe und damit die Schule für die Zukunft gesichert habe.

 

 

 



Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

4

4

4

0