Sitzung: 21.09.2023 Schulverbandsversammlung
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 0
Vors. Hörnig gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:
Den Verbandsräten wurden vorab zur Vorbereitung der Haushaltsplan 2023 sowie der Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 übermittelt.
Haushaltssatzung
des
Schulverbandes Faulbach
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2023
Auf
Grund der Art. 9 des Bayrischen Schulfinanzierungsgesetzes – BaySchFG-, Art. 40
Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff
der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.263.715 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.141.800 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Betriebskostenumlage
1. Der durch Gebühren und sonstige
Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird
auf 772.500,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die
Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2022 auf 238 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 3.245,80 Euro festgesetzt.
Investitionsumlage
1.
Der
durch Beiträge und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung
von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll)
wird auf 30.000,00 Euro festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf
die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Investitionsumlage).
2.
Für
die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem
Stand vom 01. Oktober 2022 auf 238 Verbandsschüler festgesetzt.
3.
Die
Investitionsumlage wird je Verbandsschüler auf 126,05 Euro festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird auf 200.000 Euro
festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht
vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Bgm. Amend monierte die Hohen Kosten pro
Kind von rd. 3.2000,00 € und war der Ansicht, dass die Gemeinden hier alleine
gelassen werden und ein Groh der Kosten vom Bund bzw. Land übernommen werden
sollten.
Er verwies zudem darauf, dass die
gemeindlichen Poster schwinden und wieder mehr Wert auf Sparen gelegt werden
sollte.
Vors. Hörnig sprach die Schulwechsel an.
Nach Rücksprache mit dem Rektor soll das Schulamt nun den Schulsprengel prüfen
um evtl. Abwanderungen zu verhindern.
Bgmin. Steger fasste zusammen, dass man
viel Geld in den Schulstandort Faulbach investiert habe und damit die Schule
für die Zukunft gesichert habe.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
4 |
4 |
4 |
0 |