Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Überplanmäßige Ausgaben sind nach Art. 66 Abs. 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sind sie erheblich, ist darüber Beschluss zu fassen.

Nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c der Geschäftsordnung für den Stadtrat Stadtprozelten kann der 1. Bürgermeister bis zu einem Betrag von 3.500 € im Einzelfall die Entscheidung hierüber selbst treffen, darüber hinaus ist der Stadtrat zuständig.

 

Im Jahr 2022 kam es zu folgenden erheblichen überplanmäßigen Ausgaben, über die bisher kein Beschluss gefasst wurde:

 

Haushaltsstelle 0.6100.6550 „Städtebauliche Planung - Sachverständigenkosten“

 

Insgesamt waren hierfür Ausgaben in Höhe von 10.000 € veranschlagt, tatsächlich sind 52.748,79 € verausgabt worden. Es sind somit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 42.748,79 € entstanden. Die Überschreitung ist größtenteils auf Kosten in Höhe von 39.516,97 € im Zusammenhang mit der Umlegung des Baugebietes „Ringstraße“ und eine Zahlung von Rechtsanwaltskosten in einem Rechtsstreit in Höhe von 2.3776,25 € zurückzuführen. Die Kosten waren bei der Haushaltsplanaufstellung nicht bekannt.

 

Haushaltsstelle 0.6300.5100 „Sonstiger Straßenunterhalt“

 

Für den sonstigen Straßenunterhalt waren 2022 Ausgaben in Höhe von 2.000 € veranschlagt, tatsächlich sind 7.676,53 € verausgabt worden. Die überplanmäßigen Ausgaben betragen somit 5.676,53 €. Im Wesentlichen ist dies auf dringend erforderliche Schachtregulierungen zurückzuführen, für die insg. 5.378,75 € zu leisten waren.

 

Haushaltsstelle 0.7000.7130 „Umlage an den Abwasserzweckverband“

 

197.000 € waren hierfür veranschlagt, 213.542,63 € wurden tatsächlich 2022 ausgegeben, sodass eine Haushaltsüberschreitung von 16.542,63 € erfolgte.  Bei der Berechnung der Umlage für das Jahr 2022 wurde festgestellt, dass die Umlage 2021 zu berichtigen war. Dies führte zu einer Nachzahlung für das Vorjahr in Höhe von 17.447,02 €.

 

Haushaltsstelle 0.8151.5100 „Unterhalt Wasserversorgung“

 

Hier waren 2022 Mittel in Höhe von 20.000 € veranschlagt, tatsächlich mussten 42.804,48 € verausgabt werden, sodass eine Haushaltsüberschreitung von 22.804,48 € vorliegt. Zurückzuführen ist dies auf die zahlreichen Reparaturen, die in diesem Umfang nicht vorhersehbar waren.

 

Haushaltsstelle 0.8551.5100 „Forstwirtschaft – Sonstige Dienstleistungen durch Dritte“

 

Der Haushaltsansatz betrug 106.800 € tatsächlich mussten 181.296,71 € aufgewendet werden, sodass eine Haushaltsüberschreitung von 74.496,71 € vorliegt. Begründet ist dies dadurch, dass deutlich mehr Holz verkauft werden konnte, als ursprünglich geplant war und die tatsächlich anfallenden Dienstleistungen im Forstbereich im Vorfeld nur grob geschätzt werden können. Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen in Höhe von 27.487,66 € gegenüber.

 

 

 

Haushaltsstelle 1.7710.9350 „Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens Bauhof“

 

Für den Erwerb des Traktors mit Zubehör waren 142.000 € veranschlagt, letztlich kostete die Anschaffung insg. 149.411,37 €. Gleichzeitig stehen den überplanmäßigen Ausgaben von 7.411,37 € aber auch Mehreinnahmen für die Inzahlungnahme des alten Traktors in Höhe von 5.500 € gegenüber. Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung konnten die Anschaffungskosten nur geschätzt werden.

 

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt war durch das Gesamtdeckungsprinzip (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 KommHV-Kameralistik) gegeben.

Den Ansatzüberschreitungen standen insgesamt höhere Unterschreitungen der Haushaltsansätze gegenüber.

 

 

Stadtrat Piplat erkundigte sich nach dem Holzansatz. Seiner Ansicht nach passe dieser nicht zusammen, auch hinsichtlich des Forstbetriebsplanes.

 

2. Bgm. Adamek erklärte, dass im Forstbetriebsplan viel mehr enthalten sei als im HH-Plan und verwies auf den gestörten Betriebsablauf (Käferholz) aus der Sitzung am 20.04.23.

 

Stadtrat Blum merkte an, dass auch die Energiekosten gestiegen seien.

 

Stadtrat Zöller erkundigte sich, wie man sich hierbei für die Zukunft wappnen könne.

 

2. Bgm. Adamek erläuterte, dass man bisher die Entwicklungen gut ausgesteuert habe.

 

Stadtrat Zöller regte bezüglich der Ringstraße an einen Auflistung der Kosten vorzuhalten.


Der Stadtrat genehmigt die vorstehenden überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von insg. 169.680,51 €.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0