Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB.

 

Ob eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt ist durch das Landratsamt zu prüfen.

 

Für die Erschließung kann die vorhandene Infrastruktur genutzt werden.

 

Auf die Trennung von Schmutz- und Oberflächenwasser (Druckkanal) ist zu achten.

 

3. Bgm. Johne war der Ansicht, dass man hier im Sinne des Tourismus entscheiden sollte. 

 

Stadtrat Piplat begrüßte die Entwicklung von Ferien auf dem Bauernhof.

 

Stadträte Zöller, Greulich und Schork waren der Ansicht, man sollte dem Landratsamt ein positives Signal senden.

 

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Bauvoranfrage zur Aufstellung von 3 Wohnmobilen und einem TinyHouse auf dem Grundstück Fl.Nr. 3073, Gemarkung Neuenbuch zu.  Auf die Trennung von Schmutz- und Oberflächenwasser (Druckkanal) ist zu achten.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0