Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

Bgm. Kroth gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Mit Schreiben vom 18.10.2023 legte die Kommunalberatung Dr. Schulte|Röder die Gebührenkalkulationen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor.

 

Hiernach ergibt sich für den neuen Kalkulationszeitraum 2024 - 2026 eine Benutzungsgebühr für die Wasserversorgung von 3,22 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 3,67 €/m³.

Für die Entwässerung errechnet sich eine Benutzungsgebühr von 4,60 €/m³ gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 4,90 €/m³.

 

Nach Art. 8 Abs. 2 KAG soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten einschließlich der Kosten für die Ermittlung und Anforderung von einrichtungsbezogenen Abgaben decken. Sind die Schuldner zur Benutzung verpflichtet, so soll das Aufkommen die Kosten nicht übersteigen.

 

Ab 01.01.2001 ist aufgrund der Änderung von § 20 Abs. 4 KommHV-Kameralistik für eine Kostenüberdeckung bei kostenrechnenden Einrichtungen die Bildung von Sonderrücklagen grundsätzlich zwingend vorgeschrieben. Kostenüber- bzw. –unterdeckungen werden sachgerecht in den Benutzungsgebührenkalkulationen nachgewiesen.

 

Mit der Veränderung der Benutzungsgebühr beginnt grundsätzlich ein neuer Kalkulationszeitraum, der maximal vier Jahre umfassen kann. Fehlbeträge bzw. Überschüsse sind dabei zwingend im jeweils nächsten Kalkulationszeitraum vorzutragen.

 

Nach den vorliegenden Kalkulationen wird für die Wasserversorgung die Senkung der Verbrauchsgebühr auf 3,22 €/m³ ab 01.01.2024 vorgeschlagen.

 

Für die Entwässerung wird die Senkung des Gebührensatzes auf 4,60 €/m³ zum 01.01.2024 vorgeschlagen.

 

Stadtrat Piplat erkundigte sich, ob die Reduzierung beim Abwasser auf einen Sondereffekt zurückzuführen sei. Zudem sollte man evtl. über eine Sonderrücklage nachdenken.

 

Bgm. Kroth versprach dies beim Kämmerer nachzufragen.

 

Stadtrat Zöller verwies auf den Wasserverlust in den letzten 10 Jahren und bat hier dranzubleiben bzw. den Verlust weiter herunterzufahren.

 

Stadtrat Piplat erinnerte daran, dass Wasserverluste auch evtl. durch Funkzähler eingedämmt werden können.

 

Bgm. Kroth führte aus, dass derzeit die Problemfälle an der Brasselburg sowie in Neuenbuch durch die Fa. Boller-Bau behoben werden. Zudem merkte er an, dass die Gemeinde Collenberg sehr zufrieden mit der Funkzählerauslesung und dem Effekt zur Vermeidung von Wasserverlusten sei.


1. Der Stadtrat von Stadtprozelten beschließt, für die Wasserversorgungseinrichtung die Senkung des Gebührensatz auf 3,22 €/m³ ab 01.01.2024.

 

2. Für die Entwässerungseinrichtung wird die Senkung des Gebührensatzes auf 4,60 €/m³ ab 01.01.2024 beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0