Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der 1. Vors. Glock erläuterte den 1. Nachtrags-Vertrag:

 

  • Verlängerung des bisherigen Vertrages auf weitere 5 Jahre;
  • Verringerung des Entsorgungsentgeltes von 77,89 € auf 72,00 €/t.

 

Er merkte an, dass man bisher weit unter der vereinbarten Menge von 700 t/a liege.

 

In diesem Zusammenhang sprach er das Kompostierungsproblem bzw. dessen haftungsrechtliche Auswirkungen an.

 

Bgm. Ullrich fragte noch, ob in Schweinfurt der Klärschlamm verbrand wird.

 

1. Vors. Glock erklärte, dass dies z.Zt. in Karlstadt stattfinde, es aber keine vertragliche Regelung über den Verbrennungsort gibt.

 

Verbandsrat Bauer fragte nach dem Brennwert des Klärschlammmaterials.

 

1. Vors. Glock erklärte, auch er habe sich schon im Hinblick auf das Pellettwerk sich darüber informiert. Leider sei der Klärschlamm für diese Heizungsanlage nicht geeignet.

 

Bgmin. Kappes verlies den von 21.1221.15 Uhr den Sitzungssaal.


Die Verbandsversammlung stimmt dem 1. Nachtrag zum Vertrag vom 27.12.2004/14.01.2005 mit der E.ON Kraftwerke GmbH, Treschkowstr. 5, 30457 Hannover mit einem Entsorgungsentgelt von 72,00 €/t netto, einer jährlichen Klärschlamm-Menge von ca. 700 t/a und einer Vertragsverlängerung um 5 Jahre (Ende: 31.12.2014) zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

14

12

12

0