Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Mit Schreiben vom 24.10.2023 hat die Kommunalberatung Dr. Schulte-Röder die laufende Fortschreibung der Gebührenkalkulationen für die Abwasserbeseitigung und die Wasserversorgung vorgelegt.

 

Zu den Kalkulationen ist anzumerken, dass für den Gemeinderat innerhalb des dreijährigen Kalkulationszeitraums 2023 bis 2025 kein Handlungsbedarf zur Gebührenanpassung besteht.

 

Bei der Abwassergebühr stehen dem aktuellen Gebührensatz von 3,40 € eine Ist-Fortschreibung nach Kalkulation in Höhe von 2,66 € gegenüber.

Die Reduzierung ist im Wesentlichen auf eine rückwirkende Änderung beim Abwasserzweckverband bezüglich der Darlehensleistungen zurückzuführen.

Für die Wassergebühr ergab sich gegenüber dem aktuellen Gebührensatz von 4,41 € ein kalkulatorischer kostendeckender Gebührensatz von 3,63 €. Dieser Rückgang ergibt sich überwiegend aus gesunkenen Inneren Verrechnungskosten.

 

Die errechneten Gebührensätze stellen wie im Schreiben des Büros Schulte|Röder angemerkt, nur eine Momentaufnahme nach derzeitigem Planungsstand dar. Auswirkungen nicht vorhergesehener, zukünftiger Kostenentwicklungen bzw. spätere Änderungen im Verbraucherverhalten sind darin nicht berücksichtigt.

 

 

Gemeinderat Geis war der Meinung, dass die Gemeinde keine Rücklagen bilden darf.

Bürgermeister Amend erklärte, dass die Gemeinde auf den gesamten Zeitraum gesehen (3 Jahre) und nicht auf ein Jahr bezogen keine Rücklagen bilden darf und auch nicht bildet.

 

Gemeinderätin Follner merkte an, dass wenn die Kalkulation auf Dauer so bleibe eine Senkung in Betracht gezogen werden muss.

 

 


Der Gemeinderat von Altenbuch nimmt die Fortschreibung der Gebührenkalkulationen für die Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung im Kalkulationszeitraum 2023 bis 2025 zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0