Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 0

Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde der Haushaltsplan mit Vorbericht 2024 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

 

Kämmerer Udo Rachor erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2024 anhand des Vorberichtes:

 

1. Allgemein

 

Die Jahresrechnung 2023 schließt voraussichtlich mit einem Soll-Überschuss von ca. 25.000 € ab.

 

Dieser fließt in die allgemeine Rücklage und steht dem Vermögenshaushalt 2024 für die vorgesehenen Ausgaben zur Verfügung.

 

An größeren Investitionskosten für das Jahr 2024 sind 60.000 € für die Modernisierung des Prozessleitsystems der Kläranlage, 76.000 € für die EDV-Anlage, 100.000 € für den Ersatz der Fällmittelstation und insg. 122.000 € für Kanalsanierungsmaßnahmen vorgesehen.

 

Die für das Jahr 2023 eingeplante, aber nicht durchgeführte Kreditaufnahme in Höhe von 300.000 € ist nun für das Jahr 2024 erhöht auf 400.000 € angesetzt.

 

2. Verwaltungshaushalt

 

Mit einem Gesamtvolumen von 1.725.350 € liegt der Verwaltungshaushalt um 98.100 € über dem des Vorjahres. Der größte Ausgabeposten sind hier die Kosten der Betriebsführung durch die Abwasserbeseitigung Wertheim (ABW).

 

Die Erhöhung im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die höhere Zuführung zum Vermögenshaushalt zurückzuführen (+ 98.650 €).

 

Für Reparaturarbeiten und Ersatzbeschaffungen wurde ein Kostenansatz von 10.000 € gebildet.

 

Die Betriebskostenumlage erhöht sich gegenüber dem Vorjahr um 96.650 € und reduziert sich in den Folgejahren tendenziell:

 

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

1.265.500

1.254.770

1.204.200

1.300.850

1.319.750

1.274.750

1.106.750

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Umlage verteilt sich vorläufig auf die Mitgliedsgemeinden wie folgt:

 

Einw.Stand

%-

Umlage / €

anrechenb.

%-

Umlage /€

Gesamtumlage

30.06.2023

Satz, inform.

verk. Abwasser/m³

Satz, inform.

Altenbuch

1.264

13,17%

85.683,92

41.678

12,09%

78.641,67

164.325,59

Collenberg

2.455

25,59%

166.419,31

81.652

23,69%

154.068,08

320.487,39

Dorfprozelten

1.714

17,86%

116.188,47

67.742

19,65%

127.821,48

244.009,95

Faulbach

2.577

26,86%

174.689,44

102.221

29,65%

192.879,45

367.568,89

Stadtprozelten

1.585

16,52%

107.443,86

51.415

14,92%

97.014,32

204.458,18

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

9.595

100,00%

650.425

344.708

100,00%

650.425

1.300.850

 

Die Vorläufigkeit bezieht sich auf die Verteilung nach verk. Abwassermenge, da zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung die Abrechnungen der Mitgliedsgemeinden noch nicht vorliegen.

 

3. Vermögenshaushalt

 

Der Vermögenshaushalt hat ein Volumen von 837.600 € und liegt um 1.012.320 € unter dem des Vorjahres.

 

Für die Kläranlage sind Restkosten für den Ersatz der Rechenanlage mit 45.000 € eingeplant, des Weiteren sind 60.000 € für die Modernisierung des Prozessleitsystems der Kläranlage und 76.000 € an Kosten für die EDV-Anlage vorgesehen. Der dringend erforderliche Ersatz der Fällmittelstation ist mit 100.000 € veranschlagt. Für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens sind 15.000 € angesetzt.

 

Im Bereich Kanalisation sind Investitionen für Kanalsanierungen inklusive Planungskosten Höhe von insg. 122.000 € veranschlagt.

 

Insgesamt sind somit Investitionen in Höhe von  418.000 € geplant.

 

An Tilgungsleistungen für Darlehen wurde eine Haushaltsansatz von 412.600 € gebildet, hierin sind nun erstmals die Tilgungsleistungen für das Bauspardarlehen enthalten.

 

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 412.600 € entspricht genau der Tilgungsleistung.

 

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

4. Schuldenstand

 

Der Schuldenstand des Verbandes beläuft sich zum 31.12.2023 auf 2.626.410,23 € (Vorjahr 3.864.590 €). Bei planmäßiger Aufnahme von 400.000 € und gleichzeitiger Tilgung in Höhe von 412.600 € beträgt der Schuldenstand zum 31.12.2024 dann 2.613.810,23 €.

 

 

5. Rücklagenstand

 

Eine Rücklage besteht nach Auszahlung des Bausparguthabens mit gleichzeitiger Aufnahme des Bauspardarlehens praktisch nicht mehr. Es ist ein Überschuss im Vermögenshaushalt 2023 in Höhe von ca. 25.000 € anzunehmen, welcher der Rücklage zugeführt und gleichzeitig 2024 wieder entnommen wird. Des Weiteren ist planmäßig eine Rücklagenzuführung 2024 in Höhe von 7.000 € veranschlagt.

 

6. Zusammenfassung

 

Nachdem die im Jahr 2023 vorgesehene Kreditaufnahme aufgrund der noch nicht vollständig umgesetzten Investitionen nicht benötigt wurde und nun 2024 weitere Maßnahmen vorgesehen sind, wurde die Kreditaufnahme nun ebenfalls in das Haushaltsjahr 2024 verschoben und wird gleichzeitig um 100.000 € erhöht.

 

Bislang keine Berücksichtigung in der mittelfristigen Finanzplanung finden die Kosten für den Bau neuer Schlammspeicher. Derzeit ist noch nicht absehbar, ob in neue Schlammspeicher investiert werden muss, da die wasserrechtliche Erlaubnis noch bis Ende 2024 gültig ist.

 

 

Vors. Wolz ging im Einzelnen auf die geplanten Investitionen für 2024 ein; insbesondere auf die neuen Sonden in dem Pumpstationen, die Steuerung in den Rührwerken (Herstellung Stand der Technik) und ein Podest zur Arbeitssicherheit im Pumpenwerk Faulbach. Ebenso sprach er die Neubeschaffung der Fällmittelstation als größter Posten an, da hier die TÜV-Erlaubnis fehlt.

 

Weiterhin wurden vom 1. Vors. diverse Mängelbeseitigungen seitens offener Arbeiten der Fa. HBS und die Anschaffung eines neuen Rechners mit Software (bereits 2023 im HH veranschlagt) angesprochen.

 

Offen sei noch der Schlammpolder; hier müsse man die Auflagen zur neuen wasserrechtlichen Erlaubnis abwarten.

 

Vors. Wolz gab den Haushaltssatzungsentwurf bekannt:

 

 

Haushaltssatzung

 

des Abwasserzweckverbandes Südspessart, Stadtprozelten

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2024

 

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1  des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG)  und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband  folgende Haushaltssatzung

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit          1.725.350          

und

im Vermögenshaushalt   in den Einnahmen und Ausgaben mit             837.600                     

ab.

 

§ 2

 

Für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird eine Kreditaufnahme in Höhe von 400.000 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

1.    Betriebskostenumlage

Der durch Gebühren und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 1.300.850,00 € festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Der Umlegungsschlüssel ist festgelegt nach § 19 der Verbandssatzung.

 

2.    Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 240.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

§ 7

 

Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

 

 

Bgm. Amend bat aufgrund der Schuldentilgung von rd. 400.000,00 € sowie der Investitionen in selbiger Höhe Einsparungen vorzunehmen um die Finanzsituation zu verbessern.

Weiterhin lobte er die Leistungen zur Sanierung der Kläranlage – auch im Hinblick auf dem Schuldenstand des Verbandes.

 

Bgm. Freiburg merkte an, dass die Schuldentilgung fix sei und nicht erhöht werden könne. Einsparungen bei Investitionen führen nur zur Verschleppung der Kosten bzw. Erhöhung der Betriebskosten.

 

Verbandsrat Zöller war der Ansicht, nicht zu vergessen, dass Investitionen auch die Betriebskosten auf Dauer senken können. Eine Reduzierung der notwendigen Investitionen sah er eher hinderlich.

 

Bgm. Amend schlug vor, einen 5-Jahres-Plan für den Verband aufzustellen.

 

Verbandsrat Podratza befürwortete einen langjährigen Investitionsplan, sah aber im Hinblick der Betriebsbereitschaft und Komplexität der Anlage keine sinnvolle Umsetzung.

 

Vors. Wolz verwies auch darauf, dass derzeit noch viele Eventualitäten durch die ausstehende Genehmigung offen seien.

 

Verbandsrat Bohlig fragte nach, ob der Schuldenstand mit dem Darlehen getilgt wurde.

 

Kämmerer Rachor erklärte, dass das Bauspardarlehen außen vor sei und als eine Art Umschuldung angesehen werden kann.

 

Bgm. Amend verwies darauf, dass auch die Afa vom Verband erwirtschaftet werden muss, um auch in Zukunft finanziell handlungsfähig zu bleiben. Er geht bei geschätzten Investitionskosten der Kläranlage von rd. 5 Mio. € von einem Abschreibungsaufwand von ca. 250.000 € aus.

 

Bgm. Freiburg und Verbandsrat Schüll erinnern daran, dass der Zweckverband nicht 1 zu 1 mit einem Wirtschaftsunternehmen zu vergleichen ist.

 

Kämmerer Rachor verweist darauf, dass eine Verschuldung dann unbedenklich ist, wenn die Fristenkongruenz gewahrt bleibt. Das bedeutet kurzgefasst, dass der Zeitraum und die Höhe der Fremdkapitalfinanzierung nicht über dem Zeitraum und der Höhe der Abschreibung des Vermögens liegen sollte. Dies hat u. a. auch etwas mit Generationengerechtigkeit zu tun. Beim Verband ist es jedoch so, dass der Tilgung in Höhe von ca 400.000 € eine Abschreibung von 212.900 € jährlich gegenübersteht, also eine Gefahr der Unterfinanzierung gerade nicht vorhanden ist. Das bedeutet, der Verband leistet bereits jetzt schon eine erheblich höhere Tilgung, als es dem Wertverzehr durch Abschreibung entspricht. Von daher rät er auch von einer Erhöhung der Tilgung ab.

 

Verbandsrat Zöller bat um mehr Informationen bezüglich der EDV-Rechner.

Weiterhin erkundigte er sich über die möglichen Auswirkungen zu den Schlammpoldern.

 

Vors. Wolz erklärte, dass im äußersten Fall der Bau 2 er weiterer Speicher notwendig werden würde . Hinzu käme dann auch noch der Rückbau und die Entsorgung des alten Polders.


Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Südspessart beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie den Haushaltsplan 2024 mit Anlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

17

15

15

0