Beschluss: Kenntnis genommen

a) Beschlüsse aus NÖ-Verbandssitzung

 

Folgende Beschlüsse wurden in der nicht öffentlichen Verbandssitzung am 13.07.2023 gefasst:

 

-           Die Verbandsversammlung beschließt, das Bauspardarlehen zum vorliegenden Vertrag zum 30.10.2023 mit 2,2 Millionen Euro abzüglich des bis zu diesem Tag vorhandenen Bausparguthabens zum Sollzinssatz von 2,35 % aufzunehmen.

 

-           Die Verbandsversammlung beschließt, die Ingenieurleistungen für die Gewährleistungsabnahme der geschlossenen Kanalsanierung 2019 an die Fa. ISAS, Rupprechtstr. 3,        87629 Füssen laut dem Angebot vom 27.06.2023 über             9.655,39 € brutto zu vergeben.

 

 

b) Sachstand zur Honorarvergabe in Bezug auf die Ausarbeitung zur Verlängerung der Betriebserlaubnis der Kläranlage

 

Im Juni 2022 hatten wird den Beschluss gefasst, die Ausarbeitung zur Verlängerung der Betriebserlaubnis der  Kläranlage lt. dem vorliegenden Angebot an die Fa. TTBH aus Hanau zum Preis von 13.600,-€ netto zu vergeben.

Aufgrund der Tatsache, dass der Vors. auf seine letzte in der Verbandssitzung vom Mai 2023 vorgetragene Mail keine Antwort zum Sachstand erhalten hat, wurde im Juni 2023 H. Ruess nochmal daran erinnert.

 

Hierzu nun zur Kenntnis den aktuellen Sachstand dazu:

 

             Mail von H. Ruess vom 23.08., mit der Bitte um Entschuldigung zwecks der verspäteten Antwort. Ferner wurde uns mitgeteilt, dass die Unterlagen weiterbearbeitet wurden. Diese liegen nunmehr vor und werden mit dem WWA und ABW in die Abstimmung gehen.

 

             Am 24.10.2023 hatte der Vors. H. Ruess per Mail mitgeteilt, dass der AZV zwischenzeitlich seine 2. Abschlagszahlung zur Zahlung freigegeben hat. In diesem Zusammenhang wurde Herrn Ruess nochmals daran erinnert, dass laut seinem uns vorgelegten Zeitplan, die Bearbeitung des Antrags zwischenzeitlich fertig gestellt und dem LRA sowie den dazu nötigen Behörden zur Genehmigung vorgelegt werden sollte.

 

             Nachdem darauf die Unterlagen zur gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Verlängerung der Kläranlage am 22.11.2023 durch Herrn Ruess in der VG Stadtprozelten eingegangen sind, wurden diese noch am gleichen Tag vom Vors.  unterzeichnet, sodass diese als Ganzes am 23.11.2023 an das LRA eingereicht werden konnten.

 

 

c) Defekter Aufsitzrasenmäher in der Kläranlage Dorfprozelten

 

Es handelt sich hier um einen Rasentraktor der Marke „Massey Ferguson“ den der Verband im Jahr 2009 für 3.969,-€ käuflich erworben hatte.

Aufgrund des Alters und des Schadens, der von einer Fachwerkstatt festgestellt wurde, stellte sich die Frage, wie wir mit dieser Situation umgehen sollten.

 

Da eine Reparatur aus wirtschaftlichen Gründen für den AZV definitiv keine Option darstellte und eine Neuanschaffung für den Verband mit weiteren Kosten verbunden wäre, hatten wir das Gespräch mit ABW zwecks Alternativen für den doch zur Rasenpflege nötigen großen Rasenmäher gesucht.

 

Nachdem ABW entschieden hat, für ihren noch in Wertheim im Einsatz befindlichen Aufsitzrasenmäher der Marke „Husqvarna Rider 318“ einen neuen zu kaufen, wurde uns dieser als Ersatz für die Pflegearbeiten innerhalb der Kläranlage in Dorfprozelten angeboten.

 

Auch wenn dieser aufgrund seines Baujahrs schon über 12 Jahre alt ist, ist dieser Aufsitzrasenmäher noch so gut und funktionstüchtig, dass er für die anfallenden Mäharbeiten innerhalb der Kläranlage noch bestens geeignet ist.

 

An dieser Stelle nochmals besten Dank an ABW, dass man uns diesen kostenlos am Standort Dorfprozelten zur Verfügung stellt und wir dadurch aktuell keinen neuen anschaffen mussten.

 

d) Verursachter Schaden am Schiebetor der Kläranlage durch die Firma Geiger Transporte aus Gundelsdorf.

 

Im Zuge der Schlammpressung im August 2023 hatte die dafür zuständige Firma einen LKW im Einsatz, der bei der Ausfahrt aus der Kläranlage das elektrische Schiebetor stark beschädigte.

Der Grund der Beschädigung kam nach Aussage unseres Klärwärters  H. Sohni dadurch zustande, weil der Fahrer des LKW`s losfuhr obwohl das Schiebetor noch nicht soweit aufgefahren war, um problemlos ausfahren zu können.

 

Nach der Verursachung wurde der Schaden von H. Sohni  bildlich dokumentiert und der verursachenden Firma zugesandt. Dabei hatte man gebeten den Schaden unverzüglich der Versicherung zu melden und uns sowohl den Namen derer als auch die Schadensnummer mitzuteilen.

Mit Datum vom 20.10.2023 wurde uns dann, das Gutachten des von der Versicherung beauftragten Sachverständigenbüros IBS Waltersbacher zugesandt.

Aufgrund der Zusendung unserer Bilder wurde laut Gutachten auf einen Besichtigungstermin Vorort verzichtet.

Auch wurde das von uns eingereichte Angebot über die komplette Schadensbeseitigung incl. Erneuerung des Schiebetors in Höhe von 20.750,68 € netto, als angemessen und marktgerecht bezeichnet.

 

Im Grunde und dem Umfang nach wurde die angebotene Leistung im Angebot zur kompletten Schadensbeseitigung erforderlich, nachvollziehbar und als zielführend bezeichnet.

Nachdem das Schiebetor nach der Schadensbeseitigung als neu anzusehen sei und auch eine Gewährleistung dafür erhält, sei eine deutliche Wertverbesserung zum Zustand unmittelbar vor dem Schadensereignis zu erkennen.

Nach baugesetzlicher Regelung ist bei einem Schaden an Bauteilen und deren Erneuerung ein angemessener Zeitwert in Abzug zu bringen, sofern sich eine Verbesserung einstellt, so die Aussage des Gutachters

 

Im Ergebnis der gutachterlichen Feststellung belaufen sich die schadensbedingt erforderlichen Kosten zur Beseitigung des entstandenen Schadens, unter Berücksichtigung der Zeitwertfeststellung, auf somit insgesamt 17.119,31 € netto.

Bedeutet bei Umsetzung der Maßnahme 20.371,98 brutto.

 

Trotz des Eigenanteils von brutto 4.321,33 € die der AZV dabei zu übernehmen hat, sind sowohl die Verantwortlichen des AZV als auch von ABW der Meinung, dass dieser finanzielle Betrag viele Vorteile mit sich bringt. Zu nennen wäre hier:

 

             Alte Anlage zwischenzeitlich ca. 7 Jahre alt und seit längerer Zeit äußerst störungsanfällig in Bezug auf die Steuerungseinheit. Hier hatte man bereits schon, bedingt durch die Mehrarbeit der ABW sowie dem zusätzlichen Einsatz der Wartungsfirma,  eine Erneuerung dieser Steuerung in Erwägung gezogen.

 

             Die aktuell neu angebotene und zum Einsatz kommende Steuerung, sei laut Aussage der ABW  qualitativ besser und weniger störungsanfällig.

 

             Neue Gewährleistung über 2 Jahre.

 

 

Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang noch, dass der Auftrag zur Erneuerung der gesamten Schiebetoranlage am 19.12.2023, aufgrund der genannten Vorteile,  offiziell an die Firma Zaun und Sicherheit GmbH aus Marktheidenfeld zum Preis von 24.693,31 € vergeben wurde.

Als Lieferzeit sind aktuell ca. 6 – 8 Wochen vorgesehen.

 

 

e) Gewährleistungsabnahme geschlossene Kanalsanierung 2019

 

In der Verbandssitzung am 13.07.2023 wurde beschlossen, die Ingenieurleistungen für die Gewährleistungsabnahme der geschlossenen Kanalsanierung 2019, an die Fa. ISAS aus Füssen zu vergeben.

 

Im Anschluss an die Vergabe wurden die zu untersuchenden Bereiche gespült und gereinigt, bevor diese abschließend mit der Kamera befahren wurden.

 

Die gesamte Gewährleistungsabnahme umfasste die Bereiche, Schlauchliner, Schachtreparaturen sowie manuelle und partielle Arbeiten am bestehenden Kanalsystem im gesamten Einzugsgebiet des AZV.

 

Die Fa. ISAS hat die ausgewerteten Gewährleistungsunterlagen für die o.g. Maßnahme nach Abschluss im September 2023 an die ABW weitergeleitet. Des Weiteren erhielt ABW auch die XML-Datei der ausgewerteten Haltungen und Schächte zum Import in das GIS.

Ferner wurde auch bestätigt, dass keine Mängel festgestellt wurden und die Fa. Kanaltechnik Meyer aus der Gewährleistung entlassen und die Bürgschaft zurückgegeben werden kann.

 

In diesem Zusammenhang hat unser Kämmer H. Rachor am 25.09.2023 dies auch so veranlasst.

 

 

f) Sanierung Breitenbrunnsammler

 

In der Verbandssitzung am 02.05.2023 hat die Verbandsversammlung beschlossen, die Sanierung des Breitenbrunnsammlers an die Fa. Aarsleff aus Röthenbach/Pegnitz zum Angebotspreis über 139.656,35 € zu vergeben.

 

Im Anschluss an die Vergabe, fand dann 05.06.2023 eine offizielle Baubegehung mit anschließender Besprechung, mit allen am Projekt beteiligten Personen statt. Dabei wurde u.a. auch festgelegt, welche Arbeiten vor Baubeginn durch AZV/ABW zu veranlassen sind.

 

Am 15.06. fand dann das Baustelleneröffnungsgespräch statt, bei dem dann alle wichtigen und für den Bauablauf relevanten Dinge besprochen und festgelegt wurden.

 

Der offizielle Baubeginn war dann am 29.06.2023. Innerhalb der gesamten Baumaßnahme fand in regelmäßigen Abständen eine Baubesprechung Vorort statt, an dem neben der Baufirma und dem Planungsbüro auch die verantwortlichen Mitarbeiter/innen der ABW und des AZV  anwesend waren.

 

Mit Datum vom 07.08.2023 wurde uns per Mail offiziell mitgeteilt, dass die Arbeiten in Breitenbrunn komplett abgeschlossen seien.

Am 29.08.2023 fand dann die offizielle Abnahmebegehung im Bereich der zu sanierenden Schächte statt. Ferner wurden im Anschluss von der Fa. ISAS noch die Videoaufnahmen vom 22.08.2023 gesichtet.

 

Für die dabei festgestellten Mängel, wurden der Baufirma eine Frist zur Beseitigung bis zum 31.10.2023 gestellt.

Die bei uns eingegangene Rechnung der Fa. Aarsleff vom August 2023, wurde von der Fa. ISAS geprüft und unter Einbehalt eines Betrages von ca. 12.000 € für die noch anstehende Mängelbeseitigung, am 11.09.2023 zur Zahlung freigegeben.

 

Nach Aussage unseres Planungsbüros ISAS ist die Mängelbeseitigung aus div. Gründen aktuell immer noch nicht abgeschlossen.

Unter diesen Umständen haben wir in Abstimmung mit ABW vereinbart, dass das Planungsbüro der Baufirma schriftlich mitteilen soll, dass die Mehrkosten durch diese Verzögerung der Firma Aarsleff in Rechnung gestellt werden.

Bgm. Amend erinnerte daran, die Firma offiziell in Verzug zu setzen.

 

Verbandsrat Zöller erkundigte sich über die Art der Mängel.

 

Vors. Wolz erläuterte, dass sie an einigen Schächten Spachtelmasse gelöst habe und dies aber reparierbar sei.

 

g) Sachstand zur Vergabe in Bezug auf die Anschaffung eines neuen Abwasserrechens

 

 

In der Verbandssitzung am 02.05.2023 hatten wir den Beschluss gefasst, den Auftrag für den Ersatz des Abwasserrechens in der Kläranlage an die Fa. Kuhn aus Höpfingen zum Angebotspreis über 72.338,97 € zu vergeben.

 

Wie im Gremium beschlossen, wurde der Auftrag dazu, dann am 22.03.2023 durch den Vorsitzenden an die Fa. Kuhn erteilt.

 

Die Maßnahme ist zwischenzeitlich abgeschlossen, sodass die baulichen Arbeiten auch offiziell am 20.12.2023 abgenommen werden konnten. Dabei wurden keine Mängel festgestellt die es zu beanstanden gab. Bei der Abnahme anwesend waren Vertreter der Fa. Kuhn, der ABW sowie ich als Vertreter des AZV.

Die Kosten beliefen sich nach zwischenzeitlich eingegangener Schlussrechnung auf 73,658,84 €.

 

Die im Vergleich zum Angebot höheren Kosten von ca. 1.300,- € wurden dadurch verursacht, dass man nicht wie anfangs vorgesehen, mit den uns zur Verfügung stehenden Hebefahrzeugen der ABW beim Einbau auskam, sondern bedingt durch die räumlich engen Verhältnisse innerhalb des Rechengebäudes noch zusätzliche speziell dafür geeignete Fremdfahrzeuge hatte beauftragen müssen.

 

Dank an ABW für die bereits im Vorfeld der Maßnahme zugesagten kostenlosen Arbeiten wie, die Koordinierung des Bauablaufs und des Einbautermins, die damit verbundene Baubegleitung sowie die Abnahme nach Fertigstellung.

 

Ferner hat ABW bereits heute schon zugesagt, dass man sich auch um die spätere Gewährleitungsnachschau kümmern werde.

 

 

h) Zufahrt und Parksituation im Bereich der Pumpwerke in den jeweiligen Verbandsgemeinden

 

Zu diesem so wichtigen Thema wurde bereits schon mehrfach, durch die verantwortlichen Mitarbeiter der ABW und des AZV berichtet.

 

Ferner kam man dabei auch in einer Verbandssitzung dahingehend überein, dass jede einzelne Gemeinde innerhalb des Verbandes, unabhängig der Eigentumsverhältnisse, sich für die Qualität der Zufahrten selbst verantwortlich zeige. Das heißt, dass sowohl ev. benötigtes Material sowie die Kosten der Arbeitsleistung von den jeweiligen Gemeinden, im Rahmen von Ausbesserungsarbeiten, selbst getragen werden.

 

Auch war man sich einig, dass die Zufahrten und das Umfeld zu den Pumpwerken für alle nötigen Arbeiten frei zugänglich sein sollen.

 

Zu diesen Themen gab es bereits auch schon mehrfach einzelne Ortstermine, bei dem zusammen mit den Mitarbeitern der ABW sowie den davon betroffenen Gemeinden gemeinsam nach Lösungen gesucht wurde.

 

Hierzu nun der aktuelle Sachstand in den einzelnen Gemeinden:

 

           Altenbuch, keine Beanstandungen und somit auch keine baulichen Maßnahmen nötig.

 

           Collenberg, Zufahrt in einem guten Zustand. Parksituation aktuell noch mit provisorisch aufgestellten Schildern geregelt. Schilder werden bei günstiger Witterung zeitnah fest verankert und die vereinbarte verlängerte Straßenmarkierung an einem weiteren Pumpwerk aufgebracht.

 

           Dorfprozelten, gesamte Zufahrt in einem äußerst schlechten Zustand. Parksituation trotz div. Gespräche und Hinweise des AZV sowie den Abwasserwerken immer noch nicht geregelt.

 

 

           Faulbach, Zufahrt in einem guten Zustand. Parksituation mit Hilfe von ausgelegten Sandsteinquadern gut gelöst und fertig gestellt.

 

           Stadtprozelten, Zufahrt in einem guten Zustand.  Parksituation aktuell noch mit provisorisch aufgestellten Schildern geregelt. Schilder werden bei günstiger Witterung zeitnah fest verankert.

 

 

Abschließend ist man sich hier zwischen dem AZV und ABW einig, dass der aktuelle Zustand so in der Mitgliedsgemeinde Dorfprozelten, auf Dauer nicht bleiben kann.

 

Angedacht ist in diesem Zusammenhang, die Aufnahme eines möglichen TOP in einer der nächsten Verbandssitzungen.

Darin könnte dann u.a. per Beschluss geregelt werden, wie mit einer solchen Verweigerungshaltung einer Gemeinde innerhalb des Verbandes in Zukunft umgegangen werden soll.