Sitzung: 30.01.2024 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 1
Zu diesem TOP übernahm der 2. Vors. Hörnig den Vorsitz im Gremium und führte aus:
Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung Beschluss über die Entlastung zu fassen.
Die Verbandsversammlung erteilt zur Jahresrechnung 2022 die Entlastung.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
|
Abstimmungsergebnis: |
||
Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
9 |
9 |
0 |
1. Vors. Zöller schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.