Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 1

Zu diesem TOP übernahm der 2. Vors. Hörnig den Vorsitz im Gremium und führte aus:

 

Nach Art. 102 Abs. 3 GO ist nach der Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung Beschluss über die Entlastung zu fassen.


Die Verbandsversammlung erteilt zur Jahresrechnung 2022 die Entlastung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

9

9

0

 

1. Vors. Zöller schied gem. Art. 49 GO von der Beratung und Abstimmung aus.