Sitzung: 30.01.2024 Zweckverbandsversammlung WZV
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 0
Den Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde der Vorbericht zum Haushalt 2024 im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Kämmerer Udo Rachor erläutert den Haushaltsplan für das Jahr 2024:
Haushaltssatzung
des Zweckverbandes zur
Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe
Landkreis Miltenberg
für
das Haushaltsjahr 2024
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.051.870 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 716.270 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 460.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Betriebskostenumlage
Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt in der Zeit vom 01.01.2024 bis einschl. 31.12.2024 2,05 Euro + 7 % MWSt.
2. Investitionsumlage
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltsatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe Landkreis Miltenberg beschließt die vorgelegte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 sowie den Haushaltsplan für das Jahr 2024 mit Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
10 |
10 |
0 |
Abschließend lud Vors. Zöller alle Verbandsräte in das Bistro Flip nach Faulbach zu einem Jahresbeginn ein.