Beschluss: Kenntnis genommen

Zum Baugebiet Ringstraße wurden die Eckdaten wie folgt festgelegt:

 

 

a) Kanalisation

 

Der Kanal soll aufgrund der vorherrschenden Bodenverhältnisse (Fels ab ca. 2,50 m, teilweise bereits ab ca. 1,20 m) so flach wie möglich gelegt werden, d.h. dass die Bauherren ihre Keller mit einer Hebeanlage entwässern müssen.

 

b) Oberflächenwasser

 

Das Oberflächenwasser aus Richtung Hofthiergarten soll oberhalb der Bauplätze am Bolzplatz in einem Graben gefasst und über den vorhandenen Regenwasserkanal im Wieselsgraben abgeleitet werden.

Im Vorfeld soll der Regenwasserkanal mittels Kamera befahren werden um den Zustand beurteilen zu können.

 

c) Löschwasser

 

Die Löschwasserzisterne soll in den Parkplatz Flurstück-Nr. 1230/23 integriert werden. Aufgrund der Grundstücksabmessungen kann ein 66 m³ fassender Behälter eingebaut werden.

 

Seitens Stadtrat Zöller wurde vorgeschlagen, die Entnahmestellen straßenseits vorzusehen.

 

d) Fahrbahn

 

Man war sich einig, die insgesamt 7,50 m breite Verkehrsfläche zumindest optisch in einen Fahr- und Gehbereich zu trennen (Fahrbereich Asphalt/Gehbereich Pflaster grau). Die Abtrennung zwischen den beiden Bereichen soll flächenbündig mittels 3-zeiilger Entwässerungsrinne erfolgen. Die Pflasterfläche soll durch einen Dränbetonunterbau befahrbar ausgebildet werden.

 

Stadträtin Kirchner-Kraft schlug vor, auch ein paar Bänke für ältere Spaziergänger vorzusehen.

 

Die Stichstraße zwischen den Grundstücken 1230/49 und 1230/46 am Guckes soll von 4,00 m auf 5,00 m aufgeweitet werden um eine bessere Befahrbarkeit für die Feuerwehr sicherzustellen.

 

Der Verbindungsweg vom Guckes zur Ringstraße soll im oberen Bereich bis zum Grundstück 1926/1 von 3,00 m auf 3,50 m aufgeweitet werden, um eine bessere Befahrbarkeit des Grundstückes z.B. zum Antransport von Spielgeräten zu erreichen.