Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 0

2. Bgm. Adamek gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gremium zur Kenntnis:

 

Das Bauvorhaben liegt im Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes „Brasselburg“ (WR).

 

Das Bauvorhaben stimmt nicht mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein:

 

-       Überschreitung der Baugrenze

-       Unterschreitung der Dachneigung von 30-38° (aus Plan nicht ablesbar)

 

 

Hierfür müsste Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt dem Bauvorhaben zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 604, Gemarkung Stadtprozelten zu.

 

Hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze sowie der Dachneigung wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Brasselburg“ erteilt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

12

12

0