Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.

 

Die Erschließung ist geregelt über Dienstbarkeiten zur Oberen Heeg. – nicht bestätigt; Anschlüsse vorhanden.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Gemeinderätin Follner fragte, was die nicht bestätigte Dienstbarkeit bedeutet.

Frau Wolz informierte, dass diese der Verwaltung nicht vorliege und der Bauherr darüber informierte wurde.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben zur Wohnhausaufstockung und Errichtung eines Quergiebels auf dem Grundstück Fl.Nr.3118, Gemarkung Unteraltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0