Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Anwesend: 0

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB.  Eine Privilegierung (Land- und Forstwirtschaft) liegt nicht mehr vor. Grundsätzlich ist der Außenbereich von Bebauung freizuhalten.

 

Zudem wiederspricht das Bauvorhaben den Flächennutzungsplan sowie dem Landschaftsplan der Gemeinde Altenbuch (Flächen für die Landwirtschaft und Streuobstwiese) Das Bauvorhaben liegt innerhalb des Naturparks Spessart.

 

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

 

Die Erschließung ist nicht gesichert (kein Anschluss am Wasser und Kanal; der vorhandene Öffentliche Feld- und Waldweg ist für Fahrten mit dem PKW nicht geeignet. Zudem ist dies bezüglich auch noch ein Rechtsstreit mit dem Bauherrn offen)

 

Wichtig wäre auch die Ansiedlung einer Splittersiedlung zu verhindern bzw. Begehrlichkeiten bei Schwarzbauten zu wecken.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte deshalb dem Bauvorhaben  nicht stattgegeben werden.

 

Der Gemeinderat nahm Einsicht in die Planunterlagen.


Gemeinderat Geis sah hier keine Möglichkeit diesem Vorhaben zuzustimmen.


Der Gemeinderat von Altenbuch stimmt dem Bauvorhaben zur Nutzungsänderung eines Jagdhauses in ein Wochenend- und Ferienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr.299, Gemarkung Unteraltenbuch zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

0

11