Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Zu diesem TOP war Herr Röhl vom Büro Wegner anwesend und referierte anhand einer Präsentation über den Stand nach der Behördenbeteiligung.

Gemeinderat André Hirsch fragte nach, ob es sich um Empfehlungen handle oder die Vorgaben verbindlich sind.

Herr Röhl erklärte, dass die Einwendungen einzuhalten sind.

Gemeinderätin Follner merkte an, dass einige Ortsangaben (Entfernungen, Wahrzeichen usw.) korrigiert werden sollten.

Zum Thema Wohngebiet monierte Gemeinderätin Fuchs, dass bei der Fläche am Linnesweg die Verkehrsanbindung nicht optimal sei und bei Durchführung die Gemeinde tätig werden müsse.
Nach einer kurzen Diskussion zur Verkehrsanbindung erklärte Herr Röhl, dass es sich beim Flächennutzungsplan um ein Planungsinternum der Gemeinde handle und lediglich die Möglichkeit der Ausweisung bietet. Ob die Gemeinde hiervon gebraucht macht und in welchem Maße werde dann erst nachranging in einem Bebauungsplan festgelegt. Erst dann würde man sich mit den Verkehrsanbindung noch genauer auseinandersetzen.

Gemeinderat André Hirsch fragte nochmals, ob das Landratsamt das Gewerbegebiet „Wildenseer Straße“ trotz Ablehnungsbeschluss geprüft habe.
Dies verneinte Herr Röhl. Zur Ausweisung potenzieller Gewerbegebiete wird es aber vorerst nicht kommen. Die zunächst in Betracht gezogene Fläche im Bereich Wildenseer Straße wurde bereits 2023 vom Gemeinderat abgelehnt, andere Areale kommen laut Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange aktuell nicht in Frage.

 

2. Bürgermeister Ulrich musste feststellen, dass aufgrund der Ausführungen von Herr Röhl kein Gewerbegebiet in Altenbuch realisierbar ist.
Dies bestätigte Herr Röhl.


Die Power-Point-Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.



Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt:

1.            Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und gemäß Abwägungsvorlage des Büros Wegner Stadtplanung vom 29.02.2024 abgewogen.

 

2.            Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan, mit Begründung vom 29.02.2024 des Büros Wegner Stadtplanung wird gebilligt.

 

3.            Die Verwaltung wird mit der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbarkommunen nach § 2 Abs. 2 BauGB gemäß den Bestimmungen der Baugesetzgebung beauftragt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0