Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 10, Anwesend: 0

Durch Zweckvereinbarung vom 11.03.2021 wurde die Gemeinde Altenbuch über die Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg angeschlossen (Beschluss Gemeinderat Altenbuch vom 24.09.2020, Beschluss Gemeinschaftsversammlung vom 22.12.2020).

Die Zweckvereinbarung begründet eine Mitgliedschaft auf Probe für 3 Jahre (läuft bis 31.03.2024).

Nun ist über die weitere Vorgehensweiße zu entscheiden.

Laut Verbandssatzung sind bei dauerhafter Mitgliedschaft folgende Entgelte fällig:

a)            im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs (S 4 Abs. 1 Buchst. a Verbandssatzung) je Überwachungsstunde 50,00 Euro/Stunde je Sachbearbeitung 7,50 Euro/Fall.

 

b)            im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs (S 4 Abs. 1 Buchst. b Verbandssatzung) je Überwachungsstunde 130,00 Euro/h je Sachbearbeitung 7,50 Euro/Fall.

 

c)            im Bereich der Überwachung sonstiger Ordnungswidrigkeiten (S 4 Abs. 1 Buchst. c und d Verbandssatzung) je Überwachungsstunde 50,00 Euro/h je Sachbearbeitung 7,50 Euro/Fall.

 

Desweiteren ist ein jährlicher Sockelbetrag von 0,50 Euro je Einwohner zu entrichten (für die Gemeinde Altenbuch ca. 650,00€).

 

Ein Austritt nach erfolgtem Beitritt ist auf Antrag der Kommune in der Verbandsversammlung zu beschließen, die i. d. R. einmal jährlich stattfindet. Sie ist mit einer 2/3-Mehrheit der Verbandsversammlung zu beschließen.

In den vergangenen Jahren wurden anhand der Tätigkeiten der Kommunalen Verkehrsüberwachung insgesamt Einnahmen von 1.672,50 €, erzielt. Hier stehen Ausgaben für die Inanspruchnahmen in Höhe von 6.134,50 € entgegen.

 

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist hierbei abzuwägen. Grundsätzlich konnte festgestellt werden, dass Überwachungsmaßnahmen umgehend in sozialen Netzwerken bekannt gemacht wurden und daher Autofahrer oftmals bereits gewarnt wurden.

Die Verwaltung schlägt vor, vorrangig andere Möglichkeiten wie Fahrbahnmarkierungen oder Geschwindigkeitsanzeige mit Auswertungsmöglichkeit in Betracht zu ziehen.

 

Gemeinderätin Fuchs stimmte zu, dass die die Probemitgliedschaft leider wenig Auswirkungen auf den Verkehr gehabt habe.

Gemeinderat André Hirsch war der Meinung, dass „Raser“ grundsätzlich nicht belehrbar sind.

Es entfachte sich eine intensive Diskussion über die Verkehrssituation und Geschwindigkeitsbegrenzungen im Ortsgebiet.

1. Bürgermeister Andreas Amend bot dem Gremium an, in einer der nächsten Sitzungen das Thema gesondert zu beraten.


Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, mittelbar über die Verwaltungsgemeinschaft Stadtprozelten durch eine Zweckvereinbarung eine Mitgliedschaft in der Kommunalen Verkehrsüberwachung im Landkreis Miltenberg abzuschließen.

Die Überwachung soll für den fließenden und ruhenden Verkehr stattfinden.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

1

10