Sitzung: 29.02.2024 Gemeinderat Altenbuch
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0
Bürgermeister Amend gab bekannt, dass noch ein Sitzungspunkt offen sei.
Es entstand eine intensive Diskussion über die dauerhafte
kurzfristige Hinzunahme von Tagesordnungspunkten.
Gemeinderat Link mahnte die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben an. Der
Gemeinderat forderte in Zukunft zumindest per Mail vorab informiert zu werden.
2. Bürgermeister Ulrich appellierte an das Gremium, denn
Tagesordnungspunkt zuzulassen und an den 1. Bürgermeister für die Zukunft bitte
darauf zu achten.
Nach einem intensiven Austausch gab der Gemeinderat einstimmig Einverständnis.
Nach dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm können nicht nur umfassende, sondern auch sogenannte Einfache Dorferneuerungen ohne Bodenordnung oder öffentlich-rechtliche Regelungen durchgeführt werden. Mit ihnen werden hauptsächlich zentrale Bereiche in Dörfern gestalterisch verbessert und für das Gemeinschaftsleben aufgewertet sowie leer gefallene ortsbildprägende Gebäude saniert und neuen Nutzungen zugeführt.
Wesentliche Inhalte der einfachen Dorferneuerung sind in der Regel:
• Kommune ist Träger der Maßnahmen (Planung / Umsetzung)
• Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung
• Privatförderung möglich
• Zuwendungsbedarf gedeckelt
• Nur begrenzte Aufgabenstellung möglich
• keine Bodenordnung, keine Vermessung
2018 wurde das Dorferneuerungsprogramm erweitert, und die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer in das Programm aufgenommen.
Eine Voraussetzung
für eine Förderung ist, dass das Vorhaben im Fördergebiet einer Dorferneuerung
liegt. Dazu kann ein bestehendes Fördergebiet erweitert werden.
Für die Gemeinde
Altenbuch besteht bereits ein Fördergebiet; diese kann auf den Bereich im
Hothiergarten ausgeweitet werden. (Abgesprochen mit Herrn Kern vom ALE).
Für eine Erweiterung des Fördergebietes einer Dorferneuerung zum Zweck einer Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung ist lediglich ein Antrag der Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde ist nicht Träger der Maßnahmen und hat auch weiterhin nichts zu veranlassen. Sie zeigt durch den Antrag auf Erweiterung des Fördergebietes, dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmens befürwortet.
Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) die Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer.
Nur bei Städtebauförderung:
In der Städtebauförderung ist eine Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung nicht möglich.
Die Förderung mittels der Dorferneuerung soll als Ergänzung fungieren zu dem bestehenden Städtebauförderungsprogramm durch die Regierung von Unterfranken. Die Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde vom ALE Unterfranken beantragt.
Dem Antrag beim ALE auf Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung zum Zwecke der Förderung vom Kleinstunternehmen der Grundversorgung in Altenbuch mit dem Gebiet im Hothiergarten wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mitglieder
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Abstimmungsergebnis: |
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Gesamtzahl: |
Anwesend u.
Stimmbe-rechtigt |
für den
Be-schluss |
gegen den
Be-schluss |
13 |
11 |
11 |
0 |