Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 0

Bürgermeister Amend gab bekannt, dass noch ein Sitzungspunkt offen sei.

Es entstand eine intensive Diskussion über die dauerhafte kurzfristige Hinzunahme von Tagesordnungspunkten.
Gemeinderat Link mahnte die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben an. Der Gemeinderat forderte in Zukunft zumindest per Mail vorab informiert zu werden.

2. Bürgermeister Ulrich appellierte an das Gremium, denn Tagesordnungspunkt zuzulassen und an den 1. Bürgermeister für die Zukunft bitte darauf zu achten.

Nach einem intensiven Austausch gab der Gemeinderat einstimmig Einverständnis.

 

Nach dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm können nicht nur umfassende, sondern auch sogenannte Einfache Dorferneuerungen ohne Bodenordnung oder öffentlich-rechtliche Regelungen durchgeführt werden. Mit ihnen werden hauptsächlich zentrale Bereiche in Dörfern gestalterisch verbessert und für das Gemeinschaftsleben aufgewertet sowie leer gefallene ortsbildprägende Gebäude saniert und neuen Nutzungen zugeführt.

 

Wesentliche Inhalte der einfachen Dorferneuerung sind in der Regel:

 

             Kommune ist Träger der Maßnahmen (Planung / Umsetzung)

             Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung

             Privatförderung möglich

             Zuwendungsbedarf gedeckelt

             Nur begrenzte Aufgabenstellung möglich

             keine Bodenordnung, keine Vermessung

 

2018 wurde das Dorferneuerungsprogramm erweitert, und die Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer in das Programm aufgenommen.

 

Eine Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben im Fördergebiet einer Dorferneuerung liegt. Dazu kann ein bestehendes Fördergebiet erweitert werden.

 

Für die Gemeinde Altenbuch besteht bereits ein Fördergebiet; diese kann auf den Bereich im Hothiergarten ausgeweitet werden. (Abgesprochen mit Herrn Kern vom ALE).

 

Für eine Erweiterung des Fördergebietes einer Dorferneuerung zum Zweck einer Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung ist lediglich ein Antrag der Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde ist nicht Träger der Maßnahmen und hat auch weiterhin nichts zu veranlassen. Sie zeigt durch den Antrag auf Erweiterung des Fördergebietes, dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmens befürwortet.

 

Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde beim Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) die Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer.

 

Nur bei Städtebauförderung:

In der Städtebauförderung ist eine Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung nicht möglich.

 

Die Förderung mittels der Dorferneuerung soll als Ergänzung fungieren zu dem bestehenden Städtebauförderungsprogramm durch die Regierung von Unterfranken. Die Zustimmung der Regierung von Unterfranken wurde vom ALE Unterfranken beantragt.


 

Dem Antrag beim ALE auf Erweiterung des Fördergebietes der Dorferneuerung zum Zwecke der Förderung vom Kleinstunternehmen der Grundversorgung in Altenbuch mit dem Gebiet im Hothiergarten wird zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungsergebnis:

Gesamtzahl:

Anwesend u. Stimmbe-rechtigt

für

den Be-schluss

gegen

den Be-schluss

13

11

11

0