Bgm. Aulbach führte hierzu aus, dass die seinerzeit neu erstellten Straßen „Bachstraße, See- und Wiesenweg“ noch nicht gewidmet wurden und dies aus rechtlichen Gründen noch nachzuholen ist.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, die neu erstellte Straße „Bachstraße“(Fl.Nr. 900/8, Gemarkung Unteraltenbuch), beginnend an der Einmündung „Hohe Bergstraße“ (Fl.Nr. 900/1, Gemarkung Unteraltenbuch), km 0,000 und endend an der Einmündung in den „Mühlfeldweg“ (Fl.Nr. 1200/1, Gemarkung Unteraltenbuch), km 0,189, zur Ortsstraße zu widmen.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Altenbuch.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, die neu erstellte Straße „Wiesenweg“(Fl.Nr. 1200/11, Gemarkung Unteraltenbuch), beginnend an der Einmündung „Mühlfeldweg“ (Fl.Nr. 1200/1, Gemarkung Unteraltenbuch), km 0,000 und endend an der Einmündung in die „Leichgasse“ (Fl.Nr. 1900/3, Gemarkung Unteraltenbuch), km 0,232, zur Ortsstraße zu widmen.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Altenbuch.
Der Gemeinderat von Altenbuch beschließt, die neu erstellte Straße „Seeweg“(Fl.Nr. 900/15, Gemarkung Unteraltenbuch), beginnend an der Einmündung zur „Hauptstraße“ (Fl.Nr. 131/2, Gemarkung Unteraltenbuch), km 0,000 und endend als Stichweg an der nördlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nr. 900/16, Gemarkung Unteraltenbuch, bei km 0,051, zur Ortsstraße zu widmen.
Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Altenbuch.
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