Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Bgm. Aulbach gab die Stellungnahme der Verwaltung dem Gemeinderat zur Kenntnis:

 

Das Landratsamt Miltenberg teilt mit Schreiben vom 05.06.2009 mit, dass durch das Verbrennen von nicht kompostierbaren Gartenabfällen eine starke gesundheitsschädliche Rauchentwicklung entsteht. Außerdem enthält Gartenfeuerqualm neben zahlreichen Schadstoffen auch viel Feinstaub.

 

Unter Verweisung auf § 4 Abs. 4 Satz 2 PflAbfV:

 

„Das Verbrennen darf nur in Gebieten zugelassen werden, in denen die zuständige beseitigungspflichtige Körperschaft holzige Gartenabfälle weder vollständig einsammelt noch allen Besitzern die Verbringung zu Sammelstellen oder Beseitigungsanlagen in zumutbarer Entfernung ermöglicht.“

 

und unter Hinweis auf die Vorbildfunktion und Pflichten der öffentlichen Hand im Umweltschutz (Luftreinhalte- und Aktionspläne) bittet das Landratsamt erneut die noch existierenden gemeindlichen Verordnungen aufzuheben.

 

Aufgrund der aus dem Grüngutkonzept resultierenden Gegebenheiten im Landkreis Miltenberg besteht daher keine Grundlage für die Zulassung von umweltbelastenden Verbrennungen. Darüber hinaus sollten die Städte und Gemeinden des Landkreis Miltenberg nicht durch Verordnungen der Feinstaubbelastung Vorschub leisten.


Die Gemeinde Altenbuch hebt die Verordnung über das Verbrennen von Gartenabfällen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile vom 17.03.2004 (Inkrafttreten: 01.09.2004) zum 31.07.2009 auf.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

13

12

1

 

Gegenstimme Gemeinderat Ulrich.