Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Das Bauvorhaben liegt im Bereich der im Zusammenhang bebauten Ortsteile gem. § 34 BauGB.

 

Das Bauvorhaben befindet sich im Ensembel mit Einzeldenkmalcharakter.

 

Der vorgesehene Verkaufsraum im EG wurde früher schon als Obst- und Gemüseverkaufsraum genutzt. Die Aus- bzw. Umbaumaßnahmen finden nur Innen im EG statt.

 

Der Einbau eines Fettabscheiders wurde vom Bauherrn zugesichert.

 

Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

 

(Bauvorhaben in der Nähe von: Staatsstraße, Denkmalschutz)

 

Die zu diesem Tagesordnungspunkt anwesende Lebensgefährtin des Antragsstellers Frau Weber erläuterte dass Vorhaben, das vom Stadtrat insgesamt im Hinblick auch die gastronomischen Möglichkeiten in Stadtprozelten als Begrüßenswert eingestuft wurde.

 


Der Stadtrat von Stadtprozelten stimmt der Nutzungsänderung zum Einbau eines Stehimbiss ohne Ausschank des Herrn Matejka Andreas, Hauptstr. 120, 97909 Stadtprozelten, auf der Fl.Nr. 66, Gemarkung Stadtprozelten, zu.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

13

11

11

0