Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Der Haushaltsplanentwurf wurde den Verbandsräten bereits im Februar 2009 zugestellt. Verwaltungsfachwirt Freund erläuterte hierzu, dass sicherlich einige Zahlen aufgrund des vorherigen Tagesordnungspunktes nicht mehr ganz aktuell seien. Es sei anderseits jedoch auch davon auszugehen, dass die im Haushalt voll eingeplanten Baumaßnahmen in diesem Jahr nicht mehr zur Ausführung gelangen. Er schlage vor, dem Haushalt in der vorgelegten Fassung zu zustimmen.


Die Verbandsversammlung beschließt den Haushalt 2009 in der im Februar vorgelegten Fassung.


Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

9

9

9

0

 

 

 

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung 2009.

 

 

 

 

Haushaltssatzung

 

Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Stadtprozeltener Gruppe

Landkreis Miltenberg

für

 

das Haushaltsjahr 2009

 

Auf Grund der Art 41 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                      620.800 €     

und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                        1.062.700 €

ab.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                                           960.400 €

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

  1. Betriebskostenumlage

Die Betriebskostenumlage wird über den jeweiligen Gebührensatz der abgenommenen Wassermenge der Mitgliedsgemeinden erhoben. Der Gebührensatz beträgt 1,15 Euro + 7 % MWSt.

 

  1. Investitionsumlage

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung

von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf                                      200.000 €

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

 

 

§ 7

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Mitglieder

Abstimmungs-ergebnis:

Gesamtzahl:

Anwe-send u. stimmbe-rechtigt

für

 

den Be-schluss

gegen

 

den Be-schluss

9

9

9

0